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2. Öffentliche Mitwirkung – Revision der Rahmennutzungsplanung

Der Gemeinderat befasste sich in diesem Frühjahr anlässlich einer Klausurtagung mit der Finalisierung der Ortsplanungsinstrumente, nachdem aufgrund der Rückmeldungen kantonaler Stellen im Rahmen der Vorprüfung sowie vereinzelt aus der Mitwirkung Ende 2023 verschiedene Anpassungen angezeigt waren. Bevor nun die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, zum zweiten Mal nach der negativen Referendumsabstimmung öffentlich aufgelegt wird, eröffnet der Gemeinderat ein weiteres Mitwirkungsverfahren zu den jüngsten Anpassungen, die in der Folge kurz beschrieben werden:

Gebiet Schöntal / Wiedenhörnli
Das Arbeitsgebiet Schöntal grenzt bereits heute an reine Wohnzonen, womit zumindest für Teile des Arbeitsgebietes bereits heute Einschränkungen in den Nutzungsmöglichkeiten resultieren. Durch die bislang vorgesehene Umzonung der Mischzone in eine reine Wohnzone an der Schöntalstrasse würde dieser Konflikt verstärkt. Aus diesem Grund wird auf eine Umzonung des eingekreisten Wohngebietes verzichtet. Die Grundstücke verbleiben in der Wohn- und Gewerbezone.

Auch beim weiter westlich gelegenen Gebiet handelt es sich um Grundstücke, die heute in der Arbeitszone liegen. Eine Zuweisung zur Wohn- und Gewerbezone hätte wiederum Nachteile für das angrenzende Arbeitsgebiet zur Folge. Die bei der seinerzeitigen Zonenzuweisung bereits bestandenen Wohnnutzungen wurden der Arbeitszone mit einer Lärmempfindlichkeitsstufe III zugeteilt. Planerisch bedeutete dies, dass die Wohnnutzung lediglich in ihrem Bestand gesichert wurde. Diese Ausgangslage hat sich bis heute nicht verändert, weshalb zum Schutz der bestehenden Arbeitsnutzung auf eine Umzonung verzichtet wird. Die heute im übrigen Gemeindegebiet liegende Parz. 144 wird der Mischzone WG zugewiesen.

Grenzgebiet Hauptstrasse/SBB
Die Parz. 1034 (Eigentum Politische Gemeinde Steinach) soll anstelle der Wohn-/Gewerbe- neu in die Arbeitszone umgezont werden, da Bedarf an Gewerbefläche besteht. Mit der Arbeitszone wird die Nutzungsflexibilität erhöht und eine betrieblich notwendige Wohnung für Betriebsinhaberinnen oder -inhaber wäre dennoch zulässig. Für eine erweiterte Wohnnutzung ist das Gebiet wenig geeignet.

Arrondierung Kernzone Weidenhof
Angrenzend an das Grundstück Nr. 89 soll eine Fläche von rund 500 m2 zur Arrondierung der Kernzone zugeteilt werden (entlang dem bestehenden Fussweg). Der Rat möchte mit dieser für das Weidenhofareal nicht benötigten Fläche eine allfällige bauliche Entwicklung auf der Parz. 89 begünstigen.

Areal Hartchrom AG
Die Reduktion der heute bestehenden Arbeitszone muss gemäss der aktuellen Nutzung erfolgen. Die rückseitig des Gebäudes angeordneten Verkehrsanlagen sind notwendig für die Nutzung des Gebäudes in der heutigen Form. Eine Auszonung dieser Bereiche ist daher nicht zweckmässig, weshalb sie neu nur die nicht betrieblich genutzten Flächen umfasst. Die Zonenabgrenzung auf dem Grundstück Nr. 599 wurde angepasst.

Landwirtschaft Dolenwis (Schulstrasse)
Für die intensive landwirtschaftliche Nutzung mit Treibhäusern im Gebiet P (=Pflanzenbau) wird eine Intensivlandwirtschaftszone geschaffen. Im Zusammenhang mit der stärkeren Nutzung und der räumlichen Abtrennung durch die Folientunnel hat der Kanton die Einhaltung des kantonalen Siedlungstrenngürtels thematisiert. Dieser läuft zurzeit über die südliche Arbeitszone und den Bauernhof Stäger. Um diesem Aspekt der Siedlungstrennung auch mit der Einführung der Intensivlandwirtschaftszone Rechnung zu tragen, wird eine die Landwirtschaftszone überlagernde Freihaltezone Ortsplanung eingeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass im Bereich zwischen dem Bauernhof im Süden und dem Siedlungsgebiet von Steinach im Norden keine landwirtschaftlichen Bauten erstellt werden. Auch im kantonalen Richtplan ist der Siedlungstrenngürtel entsprechend anzupassen.

Freihaltezone Hügli
Die Freihaltezone im Süden der Parz. 630 der Hügli AG wird in Form der heutigen tatsächlichen Nutzung angepasst.

Arbeitsplatzgebiet Morgental
Im Morgental sind zwei Flächen als strategische Arbeitsplatzstandorte von kantonaler (STAK im Süden) bzw. regionaler Bedeutung (ESP-A angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet) bezeichnet. Da gegenwärtig zwei konkrete Vorhaben vorliegen, ist im Rahmen der vorliegenden Gesamtrevision eine teilweise Einzonung im ESP-A-Gebiet vorgesehen. Ebenso laufen Entwicklungsplanungen für das STAK-Gebiet in Absprache mit dem Kanton, weshalb auch hier die Einzonung vorgesehen ist.

Änderungen am Baureglement

  1. Tiefgaragenbonus
    Neu wird der Tiefgaragenbonus einzig über die Fusszeile der Regelbaumasstabelle bestimmt. Die Formulierung wurde wie folgt angepasst:
    «Bei Erstellung einer Tiefgarage, welche den Niveaupunkt um max. 1.20 m überragt, erhöht sich die Baumassenziffer im Verhältnis zur Kubatur der Tiefgarage über der Niveaupunktebene. Nördlich der Hauptstrasse sowie im Gebiet östlich der Steinach zwischen Hauptstrasse und Bahnlinie erhöht sich das Mass auf max. 1.80 m. Der Zuschlag erhöht sich für alle geschlossenen Gebäudeteile, welche für die Funktion und Nutzung der Tiefgarage unentbehrlich sind, namentlich:
    – in Hauptbauten integrierte Ausfahrten von Tiefgaragen
    – Notwege und Notausgänge.
  2. Mit einer Skizze wird die Regelung erläutert.
    Gebäudelänge Landwirtschaftszone
    Die Gebäudelänge von 20 Metern soll in der Landwirtschaftszone nur für Wohnbauten gelten. Für Ökonomiebauten gibt es keine Längenbeschränkung. Ausserhalb Bauzonen sind ohnehin nur betrieblich notwendige Bauten zulässig.

Sämtliche Details zu den Plangebieten wie auch zu allen übrigen Veränderungen sind dem Planungsbericht zu entnehmen, der nebst Zonenplan und Baureglement während der Mitwirkung aufgeschaltet ist.

2. Öffentliche Mitwirkung – Revision der Rahmennutzungsplanung

Gemäss Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) wird die 2. öffentliche Mitwirkung eröffnet zu den vom Gemeinderat inzwischen beschlossenen Änderungen der Rahmennutzungsplanung Steinach. Es wird diesbezüglich auf die Erläuterungen im Steinach aktuell Nr. 12 vom 20. September 2024 verwiesen.

Folgende Unterlagen liegen von Montag, 23. September 2024 bis Donnerstag, 31. Oktober 2024 bei der Gemeinderatskanzlei Steinach, Gemeindehaus 2. Stock, öffentlich auf oder können hier eingesehen werden:

  1. Zonenplan 1:5’000
  2. Baureglement mit Anhängen 1 + 2 (Auszug PBG, weitere Grundlagen, Abkürzungen / Bedarfsermittlung von Parkierungsanlagen)
  3. Planungsbericht Revision der Rahmennutzungsplanung mit
  4. Anhang 1: Bauzonendimensionierung nach St.Galler Modell
  5. Anhang 2: Überprüfung der Sondernutzungspläne (Aufhebung oder weitere Gültigkeit)

Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen sind eingeladen, sich zu den vom Gemeinderat zuletzt beschlossenen Änderungen der Rahmennutzungsplanung zu äussern. Anliegen, Anträge und Stellungnahmen sind dem Gemeinderat Steinach bis Ende Oktober 2024 schriftlich oder per E-Mail einzureichen an Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, (kanzlei@steinach.ch). Für ergänzende Auskünfte kann ein Besprechungstermin mit dem Gemeindepräsidenten vereinbart werden (071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch). Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die aktive Teilnahme.