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Gemeinde

Altlastensanierung 300 m-Schiessanlage Buholz

11. Oktober 2024

Auf dem Grundstück Nr. 303 befindet sich der Scheibenstand der per Ende 2023 stillgelegten 300 m Schiessanlage «Bueholz». Das kantonale Amt für Umwelt hat der Gemeinde am 22. August 2023 mitgeteilt, dass der belastete Standort bis und mit 2029 saniert sein soll. Vorgängig muss die Voruntersuchung und das Sanierungsprojekt ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat hat die Voruntersuchung an das Fachbüro Andres Geotechnik AG, St. Gallen für CHF 9’400 im Frühjahr 2024 vergeben. Der Bericht liegt inzwischen vor und konnte auch bereits vom kantonalen Amt für Umwelt geprüft werden.

Der Kugelfang liegt mit Belastungen um bis zu ca. 20’000 ppm Blei im oberflächlich anstehenden Oberboden, respektive dem 10-fachen des AltlV-Konzentrationswerts für Boden in der Grünzone Naturschutz, welche dort im vorliegenden Fall extensiv landwirtschaftlich genutzt wird (Weideland Lamas). In der hoch belasteten Zone sind gemäss den festgestellten VVEA-Werten mit Sicherheit auch der Richt-, Prüf- und Sanierungswert für Blei gemäss VBBo eindeutig überschritten. Der Kugelfangbereich stellt damit eine sanierungsbedürftige Altlast dar. Das Fachbüro hat dem Gemeinderat zudem unterschiedliche Sanierungsvarianten aufgezeigt. Der Gemeinderat hat sich schlussendlich für die Sanierungsziele «Löschung aus dem Kataster der belasteten Standorte» und «keine Nutzungseinschränkung» entschieden. Dazu ist eine etwas umfangreichere Sanierung nötig als zur Erreichung der gesetzlichen Minimalvariante, jedoch fällt deutlich weniger Aufwand an als bei einer «Totalsanierung».

Die gewählte Variante bedeutet, dass der Boden so saniert wird, dass zum einen die Löschung aus dem Kataster der belasteten Standorte erfolgen kann und auch keine Nutzungseinschränkung mehr besteht. Diese Variante ermöglicht eine grundsätzlich uneingeschränkte Bewirtschaftung, so dass allfällige weitere Massnahmen wie Umzäunung, Weideverbote für Kleinvieh, etc. entfallen. Gleichzeitig bestehen kein Grundstücksminderwert und kein zukünftiger Handlungsbedarf als Folge eines KbS-Eintrages mit Anmerkung im Grundbuch.

Der Bund beteiligt sich in Form von Abgeltungen an solchen Sanierungen. Aktuell wird im nationalen Parlament eine Anpassung der VASA-Abgeltung diskutiert. Das Umweltschutzgesetz sollte zeitnah geändert werden und die Abgeltungen sollten danach bedeutend höher ausfallen. Der Gemeinderat hat sich daher entschieden, die Änderung des Umweltschutzgesetzes abzuwarten. Eine Sanierung wird im Zeitraum 2026 – 2028 ins Auge gefasst. Die Sanierungskosten dürften sich für die Gemeinde mit ca. CHF 300’000 niederschlagen. Dabei sind die VASA-Abgeltungen bereits abgezogen, dafür auch die Mehrkosten für das gewählte Sanierungsziel (ca. + CHF 25’000) sowie den Rückbau des Scheibenstandes und des Schützenhauses miteinkalkuliert.

Das Projekt wird aktuell pendent gehalten. Sobald das Umweltschutzgesetz seine Änderung erfahren hat, werden sowohl der notwendige Kredit bei der Bürgerschaft eingeholt wie auch das Bauprojekt aufgegleist.