2023 SIND SCHIESSPFLICHTIG:
Armeeangehörige, welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben. Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Mitzunehmen sind: PISA-Aufforderung, Dienstbüchlein, Schiessbüchlein oder Leistungsausweis (grün), amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe und den persönlichen Gehörschutz.
Weitere Info: www.sv-steinach.ch
AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2023 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.