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Gemeinde

Anpassung Förderrichtlinien ab 2023

21. Oktober 2022

Aufgrund des Fehlbetrages im Energiefonds hat der Gemeinderat verschiedene Massnahmen (u.a. Begrenzung des Förderbeitrags, Anpassung der Förderrichtlinien) in der Vergangenheit beschliessen müssen. In der Zwischenzeit ist festzustellen, dass sich die Entschuldung des Fonds planmässig entwickelt. Die Investitionen in Solaranlagen, Wärmepumpen und weitere Energieanlagen haben darunter nicht gelitten und bewegen sich weiterhin auf Niveau der Vorjahre.
Allerdings führt die generelle energiepolitische Situation in der Zwischenzeit dazu, dass die grosse Anzahl an Fördergesuchen die budgetierten Mittel des Energiefonds innert Kürze auffressen würde. Der Gemeinderat hat deshalb auf Empfehlung der Energieagentur St.Gallen, welche die Förderungen im Kanton vornimmt, reagiert. Die Förderbeiträge für Wärmepumpen, Elektroboiler und thermische Solaranlagen werden auf den 1. Januar 2023 wie folgt angepasst:

  • die Förderung von Wärmepumpen von CHF 2’500 (Einfamilienhäuser) bzw. 5’000 (Mehrfamilienhäuser) auf CHF 1’000 bzw. 2’000 zu senken;
  • die Entschädigung beim Ersatz Elektroboiler auf CHF 750 zu begrenzen sowie die einschränkende Altersanforderung von 15 Jahren ersatzlos zu streichen sowie
  • die Entschädigung für thermische Solaranlagen auf pauschal CHF 500 zu limitieren.