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Auflage Bachsanierung Steinach

Seit über 14 Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Steinach mit der Erneuerung des Hochwasserschutzes entlang der Steinach. Die Gemeinde hat seit 2011 in einem partizipativen Prozess zusammen mit einem interdisziplinären Planungsteam aus den Fachrichtungen Wasserbau, Brückenbau, Ökologie und Landschaftsarchitektur ein Sanierungsprojekt erarbeitet. Mit dem vorliegenden Projekt wird das künstlich veränderte Gewässer so weit wie nötig und sinnvoll in den naturnahen Zustand zurückgeführt und der Hochwasserschutz gewährleistet, wie es die geltenden  Gewässerschutzbestimmungen vorschreiben. Dadurch werden die folgenden Mehrwerte erreicht:

  1. Hochwasser-Schutz: Menschen und Sachwerte werden durch eine Verbreiterung des Gerinnes nachhaltig vor  Überflutungen geschützt. Dadurch bleiben Grundeigentümern kostspielige Objektschutzmassnahmen erspart.
  2. Revitalisierung: der Bachlauf wird ab dem Gallussteg bis zur Brücke Hauptstrasse auf einer Länge von knapp drei  Kilometern wieder naturnah angelegt, indem die mehr als 100-jährigen Bachverbauungen gemäss den aktuellen  gesellschaftlichen und rechtlichen Vorgaben erneuert werden.
  3. Ökologie: die Lebensräume für Tiere und Pflanzen entlang der Steinach werden vernetzt und aufgewertet. Durch Beseitigung der Abstürze erreichen die Seeforellen wieder ihre natürlichen Laichgründe im Steinachtobel. Generell wird
    das Wasser in der Steinach besser vor schädlichen Einflüssen und Erwärmung geschützt.
  4. Aufenthaltsqualität: die Zugänglichkeit und Wahrnehmung der Steinach wird sich für Anwohnende und Erholungssuchende entlang der Steinach deutlich verbessern.

Der Kostenvoranschlag für das Sanierungsprojekt umfasst Investitionskosten von total 31 Mio. Franken. Das Bundesamt für Umwelt, die SBB, der Kanton St.Gallen sowie die Werke beteiligen sich mit rund 23 Mio. Franken am Sanierungsprojekt. Der verbleibende Kostenanteil für die Gemeinde Steinach beträgt rund 8.0 Mio. Franken.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dieses Generationenprojekt nicht allen Einzelinteressen und Bedürfnissen gerecht werden kann. Ein Kompromiss, der von allen Seiten (Anstösser,  Interessenverbände, Familiengärtner, usw.) gewisse Zugeständnisse erfordert, ist oftmals das tragfähige Ergebnis von vielen Gesprächen und Abklärungen. Mit der umfassenden Bachsanierung Steinach soll unser Gewässer wieder sämtlichen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen und den zeitgemässen Aspekten von Hochwasserschutz wie auch von Natur und Umwelt Rechnung tragen. Mit der Umsetzung des Vorhabens endet eine langjährige, kostspielige Planung.

Die Steinacherinnen und Steinacher fällten am Sonntag, 9. Juni 2024 einen geschichtsträchtigen Entscheid: eine solide Mehrheit von 55 % sprach sich für das Generationenprojekt „Bachsanierung Steinach“ aus, womit der Hochwasserschutz nachhaltig sichergestellt und eine Revitalisierung des Bachlaufs auf einer Länge von drei Kilometern umgesetzt werden soll. Der Baukredit betrug 9.0 Mio. Franken (Netto, Preisbasis Januar 2024, inkl. 8.1% MWSt.), wobei dieser Betrag damals noch die Verlegung des Familiengarten-Areals enthielt, worauf später verzichtet wurde.

Falls Sie Fragen zum Projekt haben, können Sie sich an folgende Personen wenden: Michael Aebisegger (Gemeindepräsident), Sabrina Tobler (Leiterin Bau & Energie), Reto Schneider (Gemeinderatsschreiber). Sie erreichen alle per E-Mail unter vorname.name@steinach.ch.


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00_Dossierverzeichnis

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A00b_Technischer Bericht

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A00d_Beitragsplan

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A01_Uebersichtsplan

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A02_Situation1-5

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A03_Querprofile

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A04_Laengenprofile

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A06a_Gallussteg

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A06b_Aachbruecke

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A06c_Schuppisbruecke

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A08_Bepflanzungsplan

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A10a_Teilstrassenplan

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A11_Bauphasen

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A12_Unterhaltskonzept

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A18_UVP Verfahren

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Öffentliche Auflage – Bachsanierung Steinach

Der Gemeinderat Steinach hat am 11. Mai 2026 gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, WBG) sowie gestützt auf Art. 23 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) und Art. 41a der eidg. Gewässerschutzverordnung (SR 814.201, GschV) folgende Pläne erlassen:
 
Gegenstände:
  • a) Wasserbauprojekt «Bachsanierung Steinach» (inkl. Teilstrassenplan), Route 25077 km 2.945 bis km 0.000
  • b) Sondernutzungsplan «Bachsanierung Steinach» (Festlegung Gewässerraum und Baulinie nach Art. 41a GSchV)
 
Auflagefrist: Montag, 1. Juni 2026 bis Dienstag, 30. Juni 2026
 
Auflageort: Gemeindehaus Steinach, Ratskanzlei (Büro 22), Schulstrasse 5, Steinach
 
Rechtsmittel
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend macht, kann innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung gegen das Wasserbauprojekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 28 WBG beim Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Die vollständigen Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Steinach auf diese Seite einsehbar.