Menü

Startseite » Hafenkommission

Hafenkommission

Die Mitglieder der Hafenkommission werden vom Gemeinderat gewählt. Die Kommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Ein Mitglied des Gemeinderates präsidiert die Kommission. Ein Mitglied wird von der Ortsgemeinde Steinach delegiert. Mindestens ein Mitglied muss Liegeplatzmieter sein. Die Protokollführung ist der Abteilung Liegenschaft als zuständige Verwaltungsabteilung übertragen. Der Hafenmeister kann zu den Sitzungen der Hafenkommission beigezogen werden. Er hat beratende Stimme.

Die Hafenkommission erfüllt selbständig folgende Aufgaben:

  • Zuteilung und Kündigung von Trockenplätzen
  • Platzumteilungen
  • Erstellung des Belegungsplanes für Gästeboote, Winterplätze, Regatten, usw.
  • Vermietung von Saisonplätzen
  • Ausstellung der Mitteilungen über die Zuteilung von Liegeplätzen. Im Fall von Wasserplätzen unter Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderates
  • Unterhalt und Betrieb der Hafenanlage im Rahmen des jährlichen Budgets gemäss der Kompetenzregelung des Gemeinderates
  • Kontrolle über die Einhaltung des Hafenreglementes und allenfalls weiterer Benützungsvorschriften