Die Hauptstrasse im Dorfzentrum von Steinach soll betrieblich und gestalterisch aufgewertet werden. Das Kantonsprojekt wurde bereits im Jahr 2019 gestartet und erstreckt sich von der Liegenschaft Hauptstrasse 25 bis und mit dem Knoten Haupt-/Schulstrasse (410 Meter). Mitte November 2021 fand ein Informationsanlass im Gemeindesaal statt und die Bevölkerung war anschliessend eingeladen, sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Vorhaben zu äussern. Anfang dieses Jahres wurden die Rückmeldungen und Anregungen zum Projekt durch das kantonale Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat Steinach ausgewertet und das Projekt wo möglich und sinnvoll angepasst.
Während die ursprüngliche BGK-Studie speziell die Aufenthaltsqualität entlang der Hauptstrasse steigern wollte, zielt das Projekt aktuell noch auf eine Erhöhung der Sicherheit für den Schulweg und generell den Langsamverkehr (u.a. Temporeduktion, Mittelinseln). Der Strassenquerschnitt wird neu auf eine Fahrbahnbreite von 6.30 m reduziert. Zwischen Gartenhof und Volg wird die Fahrbahn allerdings auf 9.20 Meter verbreitert. In diesem Abschnitt wird auf Höhe der Bushaltestellen eine Mittelinsel erstellt. Die Mittelinsel ist erhöht mit Anschlag projektiert und dient nicht als Querungshilfe.
Mit der Reduktion der Fahrbahnbreite und dem Verzicht auf den farbig markierten Mehrzweckstreifen soll die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert werden. Mit der Erstellung von Gehwegüberfahrten bei einmündenden Gemeindestrassen wird der Fussgänger priorisiert und erhält mehr Raum. Die Fussgängerquerungen werden neu mit Fussgängerschutzinseln ausgestattet und der Gehweg abschnittsweise verbreitert. Die Lichtsignalanlage beim Taubenweg kann aufgrund der Massnahmen aufgehoben und zurück gebaut werden.
Der Veloverkehr wird auf der Hauptstrasse aufgrund der beengten Platzverhältnisse (gemäss dem Konzept aus dem BGK) weiterhin im Mischverkehr geführt. Im Zentrumsbereich und bei den Fussgängerquerungen ist aufgrund des grösseren Platzbedarfs Landerwerb erforderlich. Mit dem Projekt sollen die Seitenräume wo möglich mitaufgewertet werden.
Am 29. November 2022 unterbreitete das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen dem Gemeinderat das Bauprojekt zur Stellungnahme. Im Sinne von Art. 35 Strassengesetz wird die Politische Gemeinde bei der Projektierung angehört. Gleichzeitig hat die Gemeinde den auf sie entfallenden Kostenbeitrag zuzusichern. Gemäss Art. 35 der Gemeindeordnung beschliesst der Gemeinderat über Vernehmlassungen zur Projektierung von Strassenbauten des Kantons und unterstellt seinen Beschluss dem fakultativen Referendum, wenn der Gemeindeanteil CHF 500‘000 übersteigt.
Das Bauvorhaben verursacht Gesamtkosten von rund 2,97 Mio. Franken. Die Politische Gemeinde muss an das Vorhaben des Kantons einen Anteil von 35 % leisten. Im vorliegenden Projekt beträgt der Kostenanteil für die Gemeinde Steinach CHF 1’018’500.
Der Gemeinderat begrüsst das Projekt, welches im Bereich der Zentrumsdurchfahrt Verbesserungen für den Langsamverkehr schafft. Der Kreditbeschluss für CHF 1’018’500 wird vom 2. Januar 2023 bis 10. Februar 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt (vgl. nachstehende Publikation).
Beim Projekt handelt es sich um eines aus dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation, d.h. es darf mit einem Bundesbeitrag gerechnet werden, dessen Höhe noch nicht exakt feststeht.
Sobald der Gemeinderat seine Vernehmlassung samt Kreditbeschluss dem kantonalen Tiefbauamt übermittelt, wird das Projekt der Regierung zur Genehmigung unterbreitet. Anschliessend startet die öffentliche Planauflage (ca. Sommer 2023). Die Realisierung hängt dann noch vom Ausgang allfälliger Rechtsmittel und den Landerwerbsverhandlungen ab.
Referendumsvorlage
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 35 des Strassengesetzes (sGS 732.1) sowie Art. 35 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Steinach.
Der Gemeinderat Steinach hat am 19. Dezember 2022 seine Vernehmlassung zum Kantonsstrassenprojekt, Kantonsstrasse Nr. 24, Steinach, verabschiedet.
Gegenstand
Vernehmlassungsbeschluss des Gemeinderates vom 19. Dezember 2022 zum Kantonsstrassenprojekt «Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse, Dorfzentrum» mit einem Gemeindebeitrag von 1’018’500 Franken (Preisstand Juni 2020).
Referendumsfrist
40 Tage, von Montag, 2. Januar 2023 bis Freitag, 10. Februar 2023
Quorum
Das Referendum kommt zustande, wenn 200 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.
Die Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei (Gemeindehaus Steinach, 2. Stock, Büro 23) oder online auf www.steinach.ch eingesehen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Steinach einzureichen. Das Verfahren richtet sich nach Art. 13 ff. Gemeindeordnung.
9323 Steinach, 20. Dezember 2022 Gemeinderat Steinach