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Sind Sie Angehörige oder Angehöriger der Armee oder des Zivilschutzes? In diesem Fall müssen Sie Ihren Sektionschef (Militär), die zuständige Zivildienststelle (Zivildienst) oder die zuständige Zivilschutzstelle (Zivilschutz) der alten und der neuen Wohngemeinde über Ihren Umzug informieren.
Bringen Sie bitte das Dienstbüchlein bei der An-/Ab- oder Ummeldung mit, damit dieses gleich aktualisiert werden kann.