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Gemeinde

Dorfzentrum Nord weiterhin blockiert – Baudepartement schützt Rekurs

Plan Dorfzentrum
23. März 2023

​Der Gemeinderat hat bereits im Juli 2021 beschlossen, den Gestaltungsplan Dorfzentrum Nord aufzuheben, da sich die seinerzeit geplante Überbauung nicht mehr realisieren lässt. Die Aufhebung wurde öffentlich aufgelegt und es gingen zwei Einsprachen dagegen ein. Der Gemeinderat behandelte die Einsprachen Mitte Dezember und ersuchte in der Folge das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), die Aufhebung des Gestaltungsplans gutzuheissen. Dies tat es im März 2022, was anschliessend den Einsprechern eröffnet wurde. Gegen den Gesamtentscheid von AREG und Gemeinderat erhob ein Ehepaar im Juni 2022 Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement (BUD).

Mit Entscheid vom 10. Februar 2023 hiess nun die Vorsteherin des BUD den Rekurs gut und hob den Gesamtentscheid des Gemeinderates Steinach vom 4. April 2022, bestehend aus dem Aufhebungsbeschluss, den Einspracheentscheiden sowie der Genehmigung durch das AREG, auf.

Das BUD begründet seinen Entscheid hauptsächlich damit, dass für die Aufhebung kein ausreichendes Mitwirkungsverfahren für die Aufhebung des GSP durchgeführt worden sei und auch im Ergebnis der Bürgerversammlung vom März 2017 keine ersatzweise Mitwirkung der Bürgerschaft gesehen werden kann. Zudem ergänzte das BUD, dass der relativ junge Gestaltungsplan auch mit Blick auf die Planbeständigkeit nicht ohne erhebliche Veränderung der Verhältnisse geändert oder aufgehoben werden könne. Bloss der geänderte politische (Volks-)Wille bilde gem. BUD keinen wichtigen Grund für eine Planrevision.

Der Gemeinderat bedauert ausserordentlich, dass die bauliche Entwicklung im Gebiet Dorfzentrum Nord durch den Entscheid des BUD bis auf weiteres blockiert bleibt bzw. auf eine weitere juristische Reise geschickt wird. Da sich die Eigentumsverhältnisse zur Realisierung der ursprünglich geplanten Überbauung nicht vereinigen lassen, bleibt eine Bebauung des Areals auf unbestimmte Zeit verunmöglicht. Der Rat prüft nun, welche Formalitäten zusätzlich nötig wären und welche Dauer verstreichen muss, damit die im Rekursentscheid bemängelten Punkte erfüllt sind.