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Gemeinde

Finanzplan 2023 – 2026 verabschiedet

Finanzen
10. November 2022

Der Gemeinderat ist gesetzlich verpflichtet, eine Finanzplanung zu erstellen, die ihm primär als Führungsinstrument dient. Beim Finanzplan handelt es sich nicht um ein Mehrjahresbudget, da dem Plan im Gegensatz zum Budget keine verpflichtende oder ermächtigte Wirkung zukommt. Der Finanzplan soll lediglich aufzeigen, wie sich der Gemeindehaushalt nach aktuellem Kenntnisstand entwickeln wird.

Bei der Planung handelt es sich um eine Prognose der Erfolgsrechnung inkl. Schule, welche das aktuelle Investitionsprogramm und weitere heute bekannte wesentliche Einflussfaktoren berücksichtigt. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen an den Zinsmärkten müssen auch Gemeinden wieder mit wesentlich höheren Zinsen für ihr Fremdkapital rechnen. In den vergangenen Jahren wurden die Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften zu äusserst günstigen Konditionen vergeben, zuletzt gar teils mit Minus-Zins. Die Gemeinde Steinach hat derzeit 27 Mio. Fremdkapital, welches in den nächsten Jahren sukzessive zu höheren Sätzen refinanziert werden muss, sofern kein Anlagevermögen (z.B. Finanzliegenschaften) verflüssigt werden kann. Die wesentlichen Auswirkungen (Abschreibungen) der grossen Investitionsvorhaben Sporthalle und Bachsanierung Steinach zeichnen sich teilweise ab dem letzten Planjahr 2026 ab. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2022 den Finanzplan 2023-2026 verabschiedet. Dieser enthält einen Überblick über die laufenden Ausgaben und Einnahmen sowie eine Zusammenstellung der Investitionsvorhaben.

Der Finanzplan 2023-2026 basiert auf dem Budget 2022 und zeigt für das Jahr 2023 einen Fehlbetrag in der Erfolgsrechnung von CHF 1,5 Mio. Auch in den Folgejahren rechnet die Planung bei einem gleichbleibendem Steuerfuss mit erheblichen Fehlbeträgen der Jahresrechnung.

Da im Finanzplan eine Reihe von Annahmen getroffen wurde, ist er mit Unsicherheiten behaftet. Speziell bei den Einnahmen sind derzeit die Steueranteile (Juristische Personen, Quellen- und Grundstückgewinnsteuern) nur sehr schwer abzuschätzen. Bei den natürlichen Personen rechnet der Rat in den nächsten Jahren mit keinem wesentlichen Wachstum.

Der Gemeinderat hofft, den Steuerfuss in dieser Amtsdauer auf 115 % halten zu können. Ein Steuerprozent entspricht aktuell knapp CHF 74’000. Eine Erhöhung wäre erst ins Auge zu fassen, wenn die Jahresrechnung wiederholt mit deutlichen Defiziten abgeschlossen werden müsste. Die im Finanzplan für die nächsten Jahre prognostizierten Fehlbeträge wären in erster Linie aus dem bestehenden Eigenkapital zu entnehmen.
Die Entwicklung der Finanzen aufgrund der zurzeit bekannten Faktoren präsentiert sich wie folgt: