In diesen Tagen erhalten Sie die provisorische Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuer 2025 sowie der direkten Bundessteuer 2024. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnungen zu hoch oder zu niedrig ausfallen.
Damit Sie bei der definitiven Schlussrechnung im nächsten Jahr keine hohe Nachzahlung oder Rückerstattung erhalten, macht es Sinn, die Steuerrechnungen frühzeitig anzupassen. Jede Zahlung wird bis zum Verfalltag (31.7.) zu Ihren Gunsten mit 0.75% verzinst. Ab dem Verfalltag werden Ihnen Ausgleichszinsen von ebenfalls 0.75% belastet.
Die provisorische Kantons- und Gemeindesteuerrechnung wird standardmässig mit 3 Teilzahlungen sowie einem Einzahlungsschein über den Totalbetrag versandt. Möchten Sie Ihre Steuerrechnung monatlich oder in einem anderen Rhythmus bezahlen, können Sie sich direkt mit dem Steueramt in Verbindung setzen.
Bezahlen Sie die Steuerrechnung mittels Dauerauftrag bei Ihrer Bank oder Post? Dann denken Sie daran, die neue Referenznummer gemäss Einzahlungsschein für die Steuerperiode 2025 der Bank oder Post mitzuteilen. Ansonsten zahlen Sie weiter auf das Steuerkonto des Vorjahres ein.
Steuererklärung 2024
Die Steuererklärung 2024 wird Ende Januar / Anfangs Februar 2025 zugestellt und ist bis spätestens Ende März 2025 einzureichen. Selbständig Erwerbstätige haben etwas länger Zeit und reichen die Steuererklärung bis Ende Mai 2025 ein.
Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über die Internetseite steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code auf der Steuererklärung beantragt werden.
Wie im Vorjahr besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung als eFiling-Fall vollelektronisch einzureichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. Die App «oBeam» sowie die Funktionen wurden weiter verbessert und sollten Ihnen das Ausfüllen noch leichter machen.
Für junge Erwachsene, welche erstmalig die Steuererklärung ausfüllen, steht weiterhin die Website machs-eifach.ch zur Verfügung. Hier finden auch weitere interessierte Personen nützliche Infos zum Ausfüllen der Steuererklärung sowie Anleitungen und Videobotschaften.
Ausgleich kalte Progression per 1. Januar 2024 –> Erhöhung der Maximalabzüge
Im Zeitraum vom Dezember 2010 bis Juni 2023 hat sich der Indexstand um 4.3 % erhöht. Gemäss Steuergesetz sind infolgedessen der Steuertarif und die Steuerabzüge entsprechend anzupassen.
Konkret werden folgende Anpassungen per Steuerperiode 2024 vorgenommen:
- Streckung der Tarifstufen
- Erhöhung der Berufskosten
- Erhöhung der allgemeinen Abzüge
- Erhöhung der Sozialabzüge
- Erhöhung der steuerfreien Einkünfte
Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2024 sind somit die neuen Maximalabzüge zu beachten:
Ziffer | Bezeichnung | Wert 2023 | Wert 2024 |
405 | Nicht anrechenbare Fahrkosten Person 1 | 4’460 | 4’595 |
455 | Nicht anrechenbare Fahrkosten Person 2 | 4’460 | 4’595 |
600 | Versicherungsprämien und Sparzinsen – Für Verheiratete mit Beiträgen an Säulen 2 oder 3a – Für Verheiratete ohne Beiträge an Säulen 2 oder 3a |
6’400 7’400 |
6’700 7’700 |
600 | Versicherungsprämien und Sparzinsen – Für die übrigen Steuerpflichtigen mit Beiträgen an Säulen 2 oder 3a – Für die übrigen Steuerpflichtigen ohne Beiträge an Säulen 2 oder 3a |
3’200 3’700 |
3’400 3’900 |
600 | Versicherungsprämien und Sparzinsen – Für jedes Kind |
1’000 |
1’100 |
258 | Kinderbetreuungskosten bei Betreuung durch Drittperson | 25’000 | 26’400 |
555 | Parteispenden – Für Ehegatten (gemeinsam steuerpflichtig) – Übrige Steuerpflichtige |
20’000 10’000 |
21’100 10’500 |
223 | Kosten berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Person 1 | 12’000 | 12’900 |
224 | Kosten berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Person 2 | 12’000 | 12’900 |
252 | Sozialabzug Kinder Vorschule | 7’200 | 7’500 |
254 | Sozialabzug Kinder in Schule oder Ausbildung | 10’200 | 10’600 |
256 | Ausbildungskosten Kinder in Schule oder Ausbildung | 13’000 | 13’600 |
256 | Selbstbehalt Ausbildungskosten Kinder in Schule oder Ausbildung | 3’000 | 3’100 |
Haben Sie Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung? Gerne stehen wir Ihnen via Telefon unter 071 447 23 30 oder per E-Mail unter steueramt@steinach.ch zur Verfügung.