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Allgemein, Gemeinde

Informationen aus dem Steueramt

17. Januar 2025

In diesen Tagen erhalten Sie die provisorische Rechnung der Kantons- und Gemeindesteuer 2025 sowie der direkten Bundessteuer 2024. Es ist möglich, dass diese Steuerrechnungen zu hoch oder zu niedrig ausfallen.
Damit Sie bei der definitiven Schlussrechnung im nächsten Jahr keine hohe Nachzahlung oder Rückerstattung erhalten, macht es Sinn, die Steuerrechnungen frühzeitig anzupassen. Jede Zahlung wird bis zum Verfalltag (31.7.) zu Ihren Gunsten mit 0.75% verzinst. Ab dem Verfalltag werden Ihnen Ausgleichszinsen von ebenfalls 0.75% belastet.

Die provisorische Kantons- und Gemeindesteuerrechnung wird standardmässig mit 3 Teilzahlungen sowie einem Einzahlungsschein über den Totalbetrag versandt. Möchten Sie Ihre Steuerrechnung monatlich oder in einem anderen Rhythmus bezahlen, können Sie sich direkt mit dem Steueramt in Verbindung setzen.
Bezahlen Sie die Steuerrechnung mittels Dauerauftrag bei Ihrer Bank oder Post? Dann denken Sie daran, die neue Referenznummer gemäss Einzahlungsschein für die Steuerperiode 2025 der Bank oder Post mitzuteilen. Ansonsten zahlen Sie weiter auf das Steuerkonto des Vorjahres ein.

Steuererklärung 2024

Die Steuererklärung 2024 wird Ende Januar / Anfangs Februar 2025 zugestellt und ist bis spätestens Ende März 2025 einzureichen. Selbständig Erwerbstätige haben etwas länger Zeit und reichen die Steuererklärung bis Ende Mai 2025 ein.

Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über die Internetseite steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code auf der Steuererklärung beantragt werden.

Wie im Vorjahr besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung als eFiling-Fall vollelektronisch einzureichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. Die App «oBeam» sowie die Funktionen wurden weiter verbessert und sollten Ihnen das Ausfüllen noch leichter machen.

Für junge Erwachsene, welche erstmalig die Steuererklärung ausfüllen, steht weiterhin die Website machs-eifach.ch zur Verfügung. Hier finden auch weitere interessierte Personen nützliche Infos zum Ausfüllen der Steuererklärung sowie Anleitungen und Videobotschaften.

Ausgleich kalte Progression per 1. Januar 2024 –> Erhöhung der Maximalabzüge

Im Zeitraum vom Dezember 2010 bis Juni 2023 hat sich der Indexstand um 4.3 % erhöht. Gemäss Steuergesetz sind infolgedessen der Steuertarif und die Steuerabzüge entsprechend anzupassen.
Konkret werden folgende Anpassungen per Steuerperiode 2024 vorgenommen:

  • Streckung der Tarifstufen
  • Erhöhung der Berufskosten
  • Erhöhung der allgemeinen Abzüge
  • Erhöhung der Sozialabzüge
  • Erhöhung der steuerfreien Einkünfte

Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2024 sind somit die neuen Maximalabzüge zu beachten:

ZifferBezeichnungWert 2023Wert 2024
405Nicht anrechenbare Fahrkosten Person 14’4604’595
455Nicht anrechenbare Fahrkosten Person 24’4604’595
600

Versicherungsprämien und Sparzinsen

–       Für Verheiratete mit Beiträgen an Säulen 2 oder 3a

–       Für Verheiratete ohne Beiträge an Säulen 2 oder 3a

 

6’400

7’400

 

6’700

7’700

600

Versicherungsprämien und Sparzinsen

–       Für die übrigen Steuerpflichtigen mit Beiträgen an Säulen 2 oder 3a

–       Für die übrigen Steuerpflichtigen ohne Beiträge an Säulen 2 oder 3a

 

3’200

3’700

 

3’400

3’900

600

Versicherungsprämien und Sparzinsen

–       Für jedes Kind

 

1’000

 

1’100

258Kinderbetreuungskosten bei Betreuung durch Drittperson25’00026’400
555

Parteispenden

–       Für Ehegatten (gemeinsam steuerpflichtig)

–       Übrige Steuerpflichtige

 

20’000

10’000

 

21’100

10’500

223Kosten berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Person 112’00012’900
224Kosten berufsorientierte Aus-/Weiterbildung Person 212’00012’900
252Sozialabzug Kinder Vorschule7’2007’500
254Sozialabzug Kinder in Schule oder Ausbildung10’20010’600
256Ausbildungskosten Kinder in Schule oder Ausbildung13’00013’600
256Selbstbehalt Ausbildungskosten Kinder in Schule oder Ausbildung3’0003’100

Haben Sie Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung? Gerne stehen wir Ihnen via Telefon unter 071 447 23 30 oder per E-Mail unter steueramt@steinach.ch zur Verfügung.