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Allgemein, Gemeinde

Mitwirkung Lärmsanierungsprojekte Kantonsstrassen Steinach

9. November 2023

Wegen der Überschreitung von Lärmgrenzwerten bei einigen Steinacher Liegenschaften entlang der Kantonsstrassen startet das St.Galler Tiefbauamt die Mitwirkung für ein Lärmsanierungsprojekt.

Durch die Gemeinde Steinach verlaufen die beiden Kantonsstrassen Hauptstrasse und Rorschacherstrasse. Entlang der Strassen sind bei einigen Gebäuden die gesetzlichen Lärmgrenzwerte überschritten.

Das Umweltschutzgesetz USG (SR 814.01) regelt den Schutz des Menschen vor schädlichen und lästigen Einwirkungen. Dazu gehört auch der Strassenlärm. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass an einer Strasse wesentliche Überschreitungen der Grenzwerte vorliegen, ist eine Sanierung zu prüfen.

Lärmsanierungsprojekte haben einen bundesrechtlichen Auftrag zu erfüllen und das Vorgehen der Prüfung von solchen Massnahmen erfolgt jeweils nach dem gleichen Schema. Zuerst sollen Massnahmen an der Quelle geprüft werden, wie beispielweise lärmarme Beläge oder Geschwindigkeitsreduktionen. Anschliessend sind Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg, wie zum Beispiel Lärmschutzwände, auf ihre Verhältnissmässigkeit zu prüfen. Reichen solche Massnahmen nicht aus oder sind sie nicht tragbar (unverhältnismässig), so kommen allenfalls Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster) zum Tragen.

Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen hat als Eigentümerin der beiden Strassen solche Lärmschutzmassnahmen geprüft und je ein Sanierungsprojekt ausgearbeitet. Die Projekte werden vom 30. Oktober bis 30. November 2023 einem Mitwirkungsverfahren unterstellt.

Die beiden Projekte sehen den Einbau von lärmarmen Belägen vor. Für einzelne Liegenschaften soll zudem der Einbau von Schallschutzfenstern geprüft werden. Das Projekt an der Hauptstrasse berücksichtig zudem auch das Projekt Betriebs- und Gestaltungskonzept, welches ebenfalls zur Lärmminderung beitragen wird. Die beiden Lärmsanierungsprojekte enthalten keine Geschwindigkeitsreduktionen. Die Kosten für die Lärmsanierungen übernehmen der Kanton und der Bund. Nach dem Mitwirkungsverfahren wird das definitive Bauprojekt ausgearbeitet und der Gemeinde zur politischen Anhörung unterbreitet. Danach wird das Genehmigungs- und Auflageverfahren eingeleitet.

Während der Mitwirkung können nun gerne Stellungnahmen und Anregungen zu den beiden Projekten eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.