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Gemeinde

Neue Grundgebühr fürs Abwasser ab 2022

5. November 2021

Anfang Jahr wurde im Steinach Aktuell Nr. 3 über die Anpassung der Abwassergebühren informiert.
Diese waren seit vielen Jahren zu tief und mussten aufgrund gesetzlicher Vorschrift erhöht werden. Gemäss dem kommunalen Abwasserreglement werden die Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen über eine Spezialfinanzierung gedeckt. D.h. die Mittel stammen nicht aus Steuergeldern, sondern werden im Sinne des Verursacherprinzips über Gebühren finanziert. Die Mengengebühr wurde auf das Jahr 2021 auf CHF 2.90 pro Kubikmeter (exkl. MWSt) angehoben.

Bereits in der Mitteilung vom 26. Februar 2021 wurde erwähnt, dass mit der neuen Mengengebühr lediglich die jährlich anfallenden Kosten für die Reinigung des Steinacher Abwassers gedeckt werden können. Die Kosten für das Kanalisationsnetz bzw. dessen Unterhalt sowie für die Administration müssten ab 2022 zusätzlich über eine Grundgebühr finanziert werden.

In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat verschiedene Modelle zur Bemessung der Abwasser-Grundgebühr geprüft. Schliesslich hat er an seiner letzten Sitzung beschlossen, neu eine pauschale Grundgebühr von CHF 90/Jahr pro Wohnung und Betrieb sowie zusätzlich einen geringen Zuschlag von 20 Rappen pro Quadratmeter Gebäudegrundfläche je Grundstück zu erheben. Zur Kostendeckung im Bereich der Abwasserbeseitigung sind gegenüber heute zusätzlich rund CHF 250’000 pro Jahr notwendig. In Anbetracht des Anlagenwertes von rund 50 Mio. Franken sind auch entsprechende Reserven für den zukünftigen Erneuerungsbedarf dringend angezeigt. Die Verrechnung der Grundgebühr erfolgt auf der Rechnung «Liegenschaftsabgaben» zusammen mit der Grundsteuer und der Grundgebühr für die Abfallentsorgung.

In Art. 25 Abwasserreglement vom 1. Januar 2018 ist die Bemessung der Grundgebühr nicht ausführlich genug geregelt. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die Bestimmung im Reglement anzupassen. Der Nachtrag zum Abwasserreglement untersteht vom 8. November bis 17. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum (Publikation auf www.publikationen.sg.ch).