Am Ende des vergangenen Jahres löste sich der Schützenverein Steinach auf und stellte gleichzeitig den Schiessbetrieb auf der Schiessanlage Buholz ein. Gestützt auf das Militärgesetz sowie die Verordnung über das Schiessen ausser Dienst (Schiessanlagen-Verordnung) ist die Politische Gemeinde verpflichtet, die Steinacher Obligatorisch-Schützen zur Erfüllung ihrer Pflicht einer 300-MeterSchiessanlage zuzuweisen und diese zu unterhalten. Dies kann auch ausserhalb des Gemeindegebietes geschehen.
Kurzerhand hat die Gemeinde Muolen Hand geboten und eine für die Gemeinde Steinach praktische und aus finanzieller Sicht attraktive Lösung angeboten. So wurde ein Nutzungsrecht an der 300-Meter-Schiessanlage «Blasenberg» vereinbart. Dort können die Bundesprogramme zukünftig unter der Leitung des örtlichen Schiessvereins abgehalten werden.
Die Gemeinde Steinach bezahlt der Gemeinde Muolen für das Nutzungsrecht und die Durchführung des Schiessen ausser Dienst eine jährliche Abgeltung von pauschal CHF 3’500, basierend auf den Betriebs- und Wartungskosten.
Gestützt auf Art. 23 lit. b Gemeindegesetz unterstehen allgemein verbindliche Vereinbarungen dem fakultativen Referendum. Anschliessend muss das Amt für Militär des Kantons St.Gallen die Vereinbarung formell noch genehmigen, was bereits in Aussicht gestellt wurde.