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Gemeinde

Neues Feuerschutzreglement

18. November 2021

Per 1. Januar 2021 trat das neue kantonale Gesetz über den Feuerschutz sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft.
Einzelne Bestimmungen daraus lassen den Gemeinden die Möglichkeit, Details in einem Feuerschutzreglement neu zu regeln. Der Gemeinderat Steinach hat in Zusammenarbeit mit der Feuerschutzkommission das Feuerschutzreglement angepasst.

Der Rat genehmigte das neue Feuerschutzreglement an seiner Sitzung vom 8. November 2021. Es ersetzt das bisherige Reglement aus dem Jahr 2009 und wurde den aktuellen Verhältnissen und dem übergeordneten Recht angepasst. Vorläufig bleibt die Feuerwehrersatzabgabe unverändert. Das neue Feuerschutzreglement untersteht noch dem fakultativen Referendum, welches am kommenden Montag, 22. November 2021 startet. Die Referendumsfrist beträgt 40 Tage und endet somit exakt am Silvester 2021. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das neue Reglement am 1. Januar 2022 in Kraft.