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Gemeinde

Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum Steinach

20. Juni 2024

Das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) verpflichtet die Gemeinden im Kanton St.Gallen, die Gewässerräume bis spätestens September 2027 auszuscheiden. Dies entspricht der 10jährigen Übergangsfrist zur Anpassung der kommunalen Nutzungspläne ans kantonale Recht. Im Kanton St.Gallen werden die Gewässerräume als Sondernutzungsplan ausgeschieden.

Der Gewässerraum setzt sich zusammen aus den beidseitigen Uferbereichen und der Gerinnesohle. Das Ziel der Gewässerraumausscheidung ist gemäss Art. 36a Gewässerschutzgesetz (abgek. GschG, SR 814.20), dass die natürliche Funktion des Gewässers, der Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung gewährleistet sind.

Für die Steinach wurde in Anlehnung an das Sanierungsprojekt auf dem Abschnitt zwischen Hauptstrasse und Gallussteg der Gewässerraum erarbeitet. Der Gemeinderat eröffnet das Mitwirkungsverfahren gem. Art. 34 PBG von Montag, 24. Juni bis Freitag, 16. August 2024.

Die Bevölkerung ist eingeladen, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen, Einwendungen oder Anregungen einzureichen. Für Fragen zur Festlegung der Gewässerräume werden Grundeigentümergespräche angeboten. Folgende Zeitfenster stehen (nach Voranmeldung) zur Verfügung:
• Mittwoch, 3. Juli, 08 bis 12 Uhr
• Freitag, 5. Juli, 15 bis 18 Uhr

Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung (Schulstrasse 5, Ratskanzlei, 2. Stock, Büro 23) während den Öffnungszeiten eingesehen werden und sind auch auf der Webseite steinach.ch (Aktuelles–>Gewässerraum Steinach) aufgeschaltet.