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Referendumsvorlage – Friedhofreglement

Neues Friedhofreglement – Referendum
Mit der Neugestaltung des Friedhofareals wurden u.a. neue Bestattungsformen geschaffen. Die Friedhofkommission hat sich unter anderem aus diesem Grund mit der Überarbeitung des Friedhofreglements befasst und dem Gemeinderat eine neue Fassung zum Erlass unterbreitet. Im gesamtrevidierten Reglement werden die neuen Bestattungformen integriert und die Details dazu geregelt. Neu sind auch die Zuständigkeiten transparent festgelegt, übrige Bestimmungen an die aktuellen Begebenheiten angepasst und die Voraussetzungen für die Bestattung auswärtiger Personen geschaffen worden. Die Veränderungen beeinflussen auch den Gebührentarif, welcher folglich aktualisiert wurde. Das neue Reglement untersteht dem fakultativen Referendum (vgl.
nebenstehendes Inserat).

Referendumsvorlage – Friedhofreglement

Fakultatives Referendum – Gestützt auf Art. 1 des Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen (sGS 458.1), Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 34 der Gemeindeordnung erliess der Gemeinderat Steinach am 15. Januar 2024 das neue Friedhofreglement. Dieses untersteht während 40 Tagen dem fakultativen Referendum:

Gegenstand: Friedhofreglement

Referendumsfrist: Montag, 22.01.2024 bis Freitag, 1.3.2024

Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei Steinach, Schulstrasse 5 (Büro 23)

Quorum: 200 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, einzureichen.