Menü

Startseite » Öffentliche Planauflage – Revision der Rahmennutzungsplanung

Öffentliche Planauflage – Revision der Rahmennutzungsplanung

Im Rahmen der bereits seit dem Jahr 2015 laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Steinach die Rahmennutzungsplanung nach der ablehnenden Urnenabstimmung vom November 2021 überarbeitet und mit Beschluss vom 24. März 2025  neu festgesetzt. Seit der Referendumsabstimmung sind Ergebnisse der Vorprüfung durch das Bau- und Umweltdepartement St.Gallen sowie aufgrund zweier Mitwirkungsverfahren (Ende 2023 und Oktober 2024) in die Überarbeitung eingeflossen. Die Absender von Mitwirkungseingaben erhielten kürzlich eine persönliche Antwort auf ihr Anliegen. Der Gemeinderat unterstellt den Zonenplan samt Baureglement nun einer zweiten öffentlichen Planauflage.

Die letzten beschlossenen Änderungen nach der Mitwirkung Ende 2024 sind:
1. Aufgrund noch laufender Gespräche und hängiger Voraussetzungen wird auf eine Einzonung der Arbeitsgebiete im Morgental vorläufig verzichtet. Immerhin hat der Kanton in Aussicht gestellt, dass das Gebiet mittels Teilzonenplan zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden kann. Die Absicht wurde auch im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis bezeichnet.
2. Die Grünzone zwischen der Hügli und dem Wohnquartier Kornfeldstrasse bleibt gegenüber dem heutigen Zustand unverändert.

Die weiteren Schritte im Verfahren der Ortsplanungsrevision sind:
1. Öffentliche Auflage Art. 41 PBG: ab 22. April 2025 während 30 Tagen
2. Ab Juni 2025: Einspracheverhandlungen und Entscheid durch Gemeinderat
3. Einspracheentscheide nach Art. 157 Abs.1bis Bst. a PBG
4. Eröffnung Einspracheentscheide an Einsprechende, ohne Ansetzung Rekursfrist
5. Vorlage zum fakultativen Referendum nach Art. 36 Abs. 1 Bst. a und Art. 37 PBG im Herbst 2025 (hängt von der Dauer der Behandlung der Einsprachen ab)
6. Ohne Referendum oder nach Abstimmung: Genehmigungsgesuch beim Kanton, Art. 38 PBG, Zustellung Genehmigung an Gemeinde
7. Eröffnung als Gesamtentscheid mit Ansetzung Rekursfrist
8. Wenn kein Rekurs, Invollzugsetzung (Art. 40 GeolV), andernfalls Rechtsmittelentscheid durch Kanton oder weitere Instanzen

Öffentliche Planauflage – Revision der Rahmennutzungsplanung

Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 7 und Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) am 24. März 2025 die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:

  1. Zonenplan 1:5’000
  2. Baureglement
  3. Waldfeststellung (Detailpläne Nr. 2a und 5)

Die Waldfeststellungen (Waldgrenzen) wurden durch das Kantonsforstamt St.Gallen in Anwendung von Art. 10 und 13 des eidgenössischen Waldgesetzes (SR 921.0, abgekürzt WaG) erlassen.

Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, von Dienstag, 22. April 2025 bis Mittwoch, 21. Mai 2025, im Gemeindehaus Steinach (2. Stock, Büro Kanzlei), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

Gleichzeitig mit dem Rahmennutzungsplan werden der aktualisierte kommunale Richtplan, der Planungsbericht/-unterlagen sowie die Anhänge zum Baureglement öffentlich bekannt gemacht. Diese sind lediglich behördenverbindlich, es besteht dagegen keine Einsprachemöglichkeit.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan und das Baureglement beim Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff. PBG sGS 731.1 und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege sGS 951.1, abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).

Einsprachen gegen die Waldfeststellungen sind während der Auflagefrist schriftlich dem Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, einzureichen.