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Öffentliche Planauflagen

Auflage BGK Hauptstrasse – Strassenbauprojekt, Teilstrassenplan und Verkehrsanordnung

Mit Beschluss vom 18. April 2023 hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen das Projekt BGK Hauptstrasse freigegeben. Nun erfolgen die koordinierten öffentlichen Auflagen des Strassenbauprojekts, des Teilstrassenplans und der Verkehrsanordnung ab 24. Mai.

Im Agglomerationsprogramm St. Gallen/Arbon–Rorschach der zweiten Generation ist vorgesehen, die Ortsdurchfahrt Hauptstrasse inkl. Knoten Schulstrasse aufzuwerten. Der Projektperimeter erstreckt sich über die Hauptstrasse ab der Liegenschaft Hauptstrasse Nr. 25 bis und mit Knoten Hauptstrasse – Schulstrasse. Die Etappenlänge beträgt 410 Meter.

Die Hauptstrasse im Dorfzentrum von Steinach soll betrieblich und gestalterisch aufgewertet werden. Es sollen im Speziellen die Sicherheit des Langsamverkehrs erhöht und die Aufenthaltsqualität verbessert werden.
Mit der Reduktion der Fahrbahnbreite und dem Verzicht auf den farbig markierten Mehrzweckstreifen soll die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert werden. Mit der Erstellung von Gehwegüberfahrten bei einmündenden Gemeindestrassen wird der Fussgänger priorisiert und erhält mehr Raum. Die Fussgängerquerungen werden neu mit Fussgängerschutzinseln ausgestattet und der Gehweg abschnittweise verbreitert. Die Lichtsignalanlage beim Taubenweg kann aufgrund der Massnahmen aufgehoben und zurückgebaut werden. Der Veloverkehr wird auf der Hauptstrasse aufgrund der beengten Platzverhältnisse weiterhin im Mischverkehr geführt.
Der Sternenweg wird von einer Gemeindestrasse 2. Klasse in eine Gemeindestrasse 3. Klasse umklassiert. Aufgrund der ungenügenden Sichtweiten wird der Sternenweg mit einem Fahrverbot belegt, wobei Zubringerdienst gestattet wird.

Das Bauvorhaben verursacht Gesamtkosten von 2.975 Mio. Franken, wobei 1.018 Mio. zu Lasten der Gemeinde Steinach gehen. Das Mitwirkungsverfahren wurde vom Kanton St. Gallen im Dezember 2021 durchgeführt. Der Kanton hat die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Fertigstellung des Bauprojektes soweit möglich und verhältnismässig im Projekt berücksichtigt.

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat genehmigte am 8. Mai 2023 den Teilstrassenplan zum BGK Hauptstrasse und die Verkehrsanordnung auf dem Sternenweg. Zusammen mit dem Kantonalen Tiefbauamt, welches sich für das Strassenbauprojekt verantwortlich zeichnet, werden das Strassenbauprojekt, der Teilstrassenplan und die Verkehrsanordnung auf dem Sternenweg vom 24. Mai 2023 an öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage des Strassenbauprojekts und des Teilstrassenplans dauern vom 24. Mai bis 22. Juni 2023. Die Auflage der Verkehrsanordnung erfolgt ebenfalls ab 24. Mai und dauert bis am 6. Juni 2023 (14 Tage). Die Unterlagen liegen auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau & Energie, Büro Nr. 25, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, während den Öffnungszeiten auf.

Öffentliche Planauflage

Kanton St.Gallen – Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:

Kantonsstrasse Nr. 24, Steinach:
Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse, Dorfzentrum – B07.1.024.064

Von der Regierung beschlossen am 18. April 2023

Auflageort: Gemeinde Steinach, Schulstrasse 5, Büro Nr. 25, Abteilung Bau & Energie

Auflagefrist: 24. Mai bis 22. Juni 2023

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist beim Kanton St.Gallen, Bau- und Umweltdepartement, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

St.Gallen, 12. Mai 2023

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Steinach – Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:

Teilstrassenplan Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse 1:500

Vom Gemeinderat erlassen am 8. Mai 2023

Auflageort: Gemeinde Steinach, Schulstrasse 5, Büro Nr. 25, Abteilung Bau & Energie

Auflagefrist: 24. Mai bis 22. Juni 2023

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

Steinach, 12. Mai 2023

Der Gemeinderat