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Referendumsvorlage – Schulleitungsreglement

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung auf Antrag des Schulrates Änderungen am Reglement für die Schulleitung beschlossen. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Schulleitung und sind teils auch redaktioneller Natur. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Reglement im Sinne einer Totalrevision dem fakultativen Referendum zu unterstellen, dies gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes und Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Steinach. Das Referendum ist auf der Publikationsplattform inkl. dem Reglement einzusehen.

Referendumsvorlage – Schulleitungsreglement

Fakultatives Referendum – In Anwendung von Art. 114bis Abs. 2 Volksschulgesetz vom 13.01.1983 (sGS 213.1), Art. 3 und 23 Gemeindegesetz vom 21.04.2009 (sGS 151.2), Art. 45 Gemeindeordnung vom 29.11.2011 und Art. 15 Schulordnung vom 27.08.2012 erliess der Gemeinderat Steinach am 16. September 2024 das neue Schulleitungsreglement. Dieses untersteht während 40 Tagen dem fakultativen Referendum:

Gegenstand: Schulleitungsreglement
Referendumsfrist: Montag, 23.09.2024 bis Montag, 4.11.2024
Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei Steinach, Schulstrasse 5 (Büro 23)
Quorum: 200 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, einzureichen.