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Gemeinde

Rekursentscheid betreffend Mobilfunkantenne ARA Morgental

Mobilfunkantenne
19. Juli 2022

Der Gemeinderat bewilligte der Swisscom AG am 17. Mai 2021 die Erstellung einer Mobilfunkantenne auf dem Grundstück der ARA Morgental und wies die dagegen erhobenen Einsprachen ab. Gegen den Entscheid des Gemeinderates wurde Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen erhoben, sowohl seitens der Einsprecher wie auch von der Gesuchstellerin Swisscom AG.

In der Zwischenzeit wurde die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) per 1. Januar 2022 durch den Bundesrat angepasst. Das Bau- und Umweltdepartement wies den Rekurs gegen den Bau der Mobilfunkantenne mit Entscheid vom 21. Juni 2022 ab. Hingegen hiess es den Einwand der Swisscom AG gut, wonach der Gemeinderat für spätere Anpassungen der Sendeleistung kein neues Baubewilligungsverfahren verlangen darf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Ein zweiter Rekursentscheid betreffend den Antennen-Standort auf dem Dach der Variosystems AG an der Ampèrestrasse ist noch ausstehend.