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Gemeinde

Revision der Ortsplanung – Öffentliche Mitwirkung

Zonenplan
10. Februar 2023

Der Gemeinderat Steinach beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Revision der Ortsplanung. Bereits im Jahr 2015 startete die Überarbeitung der Richtplanung, ab 2018 folgte die Rahmennutzungsplanung. Zonenplan und Baureglement sind an die neuen gesetzlichen Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetz anzupassen. Aufgrund der Ablehnung durch die Steinacher Stimmbürger im November 2021 überarbeitete der Rat die Planung im vergangenen Jahr.

Als nächster Schritt findet die Mitwirkung der Bevölkerung sowie die Vorprüfung durch das kantonale Baudepartement statt. Die öffentliche Mitwirkung dient dazu, die Meinung der Bevölkerung zu den Entwürfen zu erfahren und allenfalls Anpassungen oder Präzisierungen vorzunehmen. Die Mitwirkung hat demnach keine Rechtswirkung. Zum Auftakt dieser Projektphase fand am vergangenen Dienstag, 7. Februar 2023 eine Informationsveranstaltung im Gemeindesaal statt. Rund 80 Personen liessen sich von Gemeindepräsident Michael Aebisegger und Ortsplaner Balz Bodenmann die geplanten Veränderungen erklären.

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 13. Februar bis 13. März 2023. Während der Mitwirkungsdauer können Eingaben oder Anregungen schriftlich an den Gemeinderat oder per Mail an kanzlei@steinach.ch eingereicht werden. Zur Stellungnahme unterbreitet werden nebst dem Planungsbericht das neue Baureglement sowie der Zonenplan. Daneben wurde auch der Gemeindestrassenplan überarbeitet und der Gemeinderat hat bei allen geltenden Sondernutzungsplänen entschieden, ob diese aufgehoben werden oder weiter gültig sein sollen. Auch hierzu wird die Mitwirkung eröffnet. Ab dem 13. Februar liegen die Unterlagen ebenfalls auf der Ratskanzlei im Gemeindehaus, 2. Stock, zur Einsicht auf. Sämtliche Unterlagen standen auch auf der Gemeinde-Webseite zum Download zur Verfügung.

Aufgrund der Ergebnisse der Mitwirkung sowie der kantonalen Vorprüfung wird der Gemeinderat die Planung überarbeiten, bevor diese anschliessend öffentlich aufgelegt werden. Einsprachen wären erst dann möglich.