Alle schweizerischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Strompreise für das Folgejahr bis Ende August zu publizieren. Die für das kommende Jahr geltenden Preise für Netz und Energie wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen der ElCom kalkuliert. Einen Strompreisvergleich finden Sie unter strompreis.elcom.admin.ch.
Die Strommarktpreise sind seit 2021 stark angestiegen und hängen vor allem von folgenden Faktoren und Einflüsse ab: Wetter, höhere Gas- und CO2-Preise, Kraftwerksausfälle, niedriger Füllstand der Gasspeicher, Wartungsarbeiten an französischen Kernkraftwerken sowie der angespannten Wirtschaftssituation im Zusammenhang mit dem Krieg in Osteuropa. Der Strommarkt hat sich im Vergleich zu den Vorjahren aktuell wieder etwas beruhigt und reguliert. Allerdings wurde ein Teil der Energie 2025 noch im Hochpreissegment eingekauft. Grössere Auswirkungen werden erst in den Folgejahren spürbar sein.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem Energiepreis, dem Preis für die Netznutzung, der (Winter-)Stromreserve, der Systemdienstleistung, dem Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG (Förderung der erneuerbaren Energien und Gewässerschutz) sowie den Abgaben an das Gemeinwesen.
Der gesetzliche Netzzuschlag beträgt weiterhin 2.30 Rp./kWh. Die Abgabe für Systemdienstleistungen sinkt von 0.75 Rp./kWh auf 0.55 Rp./kWh. Beide Abgaben werden schweizweit einheitlich erhoben. Die kommunale Abgabe an das Gemeinwesen 2024 (für Energiefonds und kommunale Infrastruktur) beträgt unverändert 0.50 Rp./kWh.
Der Bund hat 2022 mit der Stromreserve eine neue Abgabe für die Versorgungssicherheit im Winter eingeführt; diese Abgabe sinkt von 1.20 Rp./kWh auf neu 0.23 Rp./kWh.
Energiepreis: Für das Jahr 2025 ist ein leicht höherer Energiepreis in allen Kundenkategorien erforderlich. Zwar konnte die Energie im Vergleich zum Jahr 2024 leicht günstiger eingekauft werden, allerdings verzeichnete die Elektrizitätsversorgung Steinach in den letzten Jahren Unterdeckungen im Energiegeschäft und verzichtete bislang darauf, diese in den neuen Tarifen einzupreisen. Dies, um die vergangenen Strompreiserhöhungen im verträglichen Mass zu halten. Unterdeckungen müssen innerhalb von drei Jahren abgebaut werden, weshalb im Jahr 2025 rund 1/5 der aktuellen Unterdeckung dem Energiepreis belastet wird. Der Preisanstieg kann durch gleichbleibende Netznutzungstarife und die teils sinkenden Abgaben aufgefangen werden. Im Ergebnis sinken die Strompreise je nach Kundensegment um -1.8 bis -2% gegenüber dem Jahr 2024.
Dank der erfreulich grossen Produktion der Steinacher Photovoltaik-Anlagen kann der Anteil an Sonnenstrom beim Standard-Produkt «naturmade basic» auf 40 % erhöht werden. Somit wird der gelieferte Strommix noch lokaler.
Der Gemeinderat hat auch die Vergütungsansätze für Steinacher Solarstrom angepasst. Es wird für den ins Netz der Elektrizitätsversorgung Steinach eingespeisten Strom ab 1.1.2025 ein Ansatz von neu 10 Rp./kWh bezahlt. Dies aufgrund der tieferen Einkaufskosten Energie im Jahr 2025. Zusätzlich erhalten die Produzenten, welche ihren Herkunftsnachweis (HKN = ökologischer Mehrwert) ebenfalls der EV Steinach liefern, einen unveränderten Zuschlag von 1 Rp./kWh.
Bei den Tarifen für die Netznutzung der Haushalt- (Basistarif), Gewerbe- und Industrie-Kunden bleiben die Preise unverändert.
Die Elektrizitätsversorgung Steinach wird auch in Zukunft das Mögliche daran setzen, ihren Kundinnen und Kunden eine hohe Versorgungssicherheit zu angemessenen Konditionen zu gewährleisten. Es wurden bereits in den Vorjahren verschiedene Massnahmen für eine Tarifsenkung beschlossen, wie Verzicht auf Energie-Gewinnmarge und max. WACC oder Auflösung von Deckungsdifferenzen. Dabei verfolgt die EV Steinach weiterhin ihre Ziele, das Netz sorgfältig zu unterhalten, die Energie möglichst regional zu beschaffen und den Strommix ökologisch zu gestalten – gleichzeitig aber auch preislich attraktiv zu bleiben.
Für zusätzliche Auskünfte zu den Strompreisen wenden Sie sich an die Geschäftsleitung der Elektrizitätsversorgung Steinach (elektra@steinach.ch).