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Fakultatives Referendum – Vereinbarung über die Nutzung der Schiessanlage in Muolen

Neue Vereinbarung mit Muolen für Schiessbetrieb – Referendum

Am Ende des vergangenen Jahres löste sich der Schützenverein Steinach auf und stellte gleichzeitig den Schiessbetrieb auf der Schiessanlage Buholz ein. Gestützt auf das Militärgesetz sowie die Verordnung über das Schiessen ausser Dienst (Schiessanlagen-Verordnung) ist die Politische Gemeinde verpflichtet, die Steinacher Obligatorisch-Schützen zur Erfüllung ihrer Pflicht einer 300-Meter-­Schiessanlage zuzuweisen und diese zu unterhalten. Dies kann auch ausserhalb des Gemeindegebietes geschehen.

Kurzerhand hat die Gemeinde Muolen Hand geboten und eine für die Gemeinde Steinach praktische und aus finanzieller Sicht attraktive Lösung angeboten. So wurde ein Nutzungsrecht an der 300-Meter-Schiessanlage «Blasenberg» vereinbart. Dort können die Bundesprogramme zukünftig unter der Leitung des örtlichen Schiessvereins abgehalten werden.

Die Gemeinde Steinach bezahlt der Gemeinde Muolen für das Nutzungsrecht und die Durchführung des Schiessen ausser Dienst eine jährliche Abgeltung von pauschal CHF 3’500, basierend auf den Betriebs- und Wartungskosten.

Gestützt auf Art. 23 lit. b Gemeindegesetz unterstehen allgemein verbindliche Vereinbarungen dem fakultativen Referendum. Anschliessend muss das Amt für Militär des Kantons St.Gallen die Vereinbarung formell noch genehmigen, was bereits in Aussicht gestellt wurde. Die Vereinbarung ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet (Aktuelles).

Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Steinach hat am 12. Februar 2024 die Vereinbarung über die Nutzung der 300-Meter-Schiessanlage Blasenberg in Muolen genehmigt. Damit stellt die Gemeinde Steinach die Einrichtung einer Schiessanlage für ihre Pflicht-Schützen sicher, nachdem der Schützenverein Steinach den Schiessbetrieb auf der Schiessanlage Buholz in Steinach eingestellt hat.

Gestützt auf Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 34 Abs. 2 der Gemeindeordnung unterstehen allgemein verbindliche Vereinbarungen dem fakultativen Referendum.

Gegenstand
Vereinbarung über die Nutzung der 300-Meter-Schiessanlage Blasenberg mit der Politischen Gemeinde Muolen

Referendumsfrist
Montag, 4. März 2024 bis Freitag, 12. April 2024

Öffentliche Auflage
Gemeinderatskanzlei Steinach, Schulstrasse 5 (Büro 23)

Quorum
200 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, einzureichen.

Gemeinderat Steinach