Der Gemeinderat hat sich jüngst verschiedene Gedanken über den Bestand und die Aufgaben der einzelnen ständigen Kommissionen gemacht. Er hat auch alle diese Kommissionen beauftragt, den eigenen Aufgabenkatalog zu überprüfen und allfällige Alternativen bzw. zukunftsfähige Lösungen wo nötig zu prüfen.
Die Friedhofkommission kam aufgrund dieses Prozesses zum Schluss, dass die heutigen Aufgaben, welche primär den Betrieb des Friedhofs sicherstellen und aus dem Friedhofreglement abzuleiten sind, grösstenteils durch das Bestattungsamt auf der Gemeindeverwaltung sichergestellt sind. Zudem ist es in vielen Fällen praktischer und kundenfreundlicher, wenn das Bestattungsamt gewisse Entscheidungsbefugnisse hat und nicht immer eine nächste Kommissionssitzung (i.d.R. zweimal jährlich) abgewartet werden muss.
Der Gemeinderat hat nun Anpassungen des Friedhofreglements beschlossen, wonach die Friedhofkommission aufgehoben wird und die Aufgaben mehrheitlich an das Bestattungsamt übertragen werden. Die Änderungen des Friedhofreglements werden nach den Sommerferien dem fakultativen Referendum unterstellt.
