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Einbürgerungsrat

Der Einbürgerungsrat sorgt für eine korrekte Abwicklung der Einbürgerungsverfahren und klärt die «Einbürgerungs-Würdigkeit» der Bürgerrechtsbewerber ab. Politische Gemeinde und Ortsgemeinde wirken bei der Erteilung des Gemeindebürgerrechts zusammen. Seit 2002 bildet die politische Gemeinde paritätisch mit der Ortsgemeinde den 4 Mitglieder umfassenden Einbürgerungsrat.