Menü

Startseite » Soziale Dienste

Soziale Dienste

Adresse
Schulstrasse 5
9323 Steinach

Kontakt
sozialamt@steinach.ch
071 447 23 00

Mitarbeiter

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Gemäss kantonalem Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (abgekürzt GIVU) gewährt die Sozialhilfe unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Die Abteilung Soziales hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigen Kind und dem geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Sie orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus. Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst. Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.

Asylwesen

  • Finanzielle Unterstützung
  • Unterkunftsbereitstellung
  • allgemeine Betreuung
  • Krankenkassenregelung

Finanzielle und betreuende Sozialhilfe
Einwohnerinnen und Einwohner in einer finanziellen Notsituation können sich an die Sozialhilfe wenden. Diese leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe. Wer demnach für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von finanzieller Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten. Betroffene Personen berät die Sozialhilfe mit der erforderlichen Diskretion und hilft ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Sozialhilfeleistungen sind rückerstattungspflichtig.

Beratungs- und Unterstützungsangebote