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Betriebskommission Gemeindesaal

Die Betriebskommission vollzieht alle Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss den Vorschriften des Reglementes, des Gesetzes sowie den Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer. Sie trifft von sich aus alle dringlichen Massnahmen zur Abwehr oder Beseitigung von Schädigungen. Sie wacht darüber, dass bei der Ausübung der Sondernutzungsrechte, wie bei der Benützung der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft die Vorschriften des Reglementes, des Gesetzes, der Hausordnung oder des Benützungsreglementes befolgt werden.

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