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Dem Schulrat obliegt die unmittelbare Führung der Schule nach Massgabe des Gemeindegesetzes und der Gesetzgebung über das Schulwesen.

Der Schulrat beobachtet die Entwicklung in Gesellschaft und Bildungswesen. Er sorgt dafür, dass die Schule ihren Bildungsauftrag zeitgemäss erfüllen kann.