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Grundbuchamt & Liegenschaften

Das Grundbuch bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken und für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.

Das Grundbuchamt:

  • berät in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten
  • erstellt Grundbuchauszüge
  • bereitet grundbuchrechtliche Verträge aller Art vor
  • führt das Grundbuch (Vormerkungen, Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und Eigentumswechsel)
  • veranlagt Handänderungssteuern und -gebühren
  • nimmt notarielle Tätigkeiten (Urkundsperson) in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten wahr
  • leitet das Schätzungswesen administrativ

Die Abteilung Liegenschaften ist verantwortlich für die Verwaltung gemeindeeigener Liegenschaften.  Weiter können Sie bei uns verschiedene Räume und Säle unterschiedlicher Grösse und Ausstattung mieten, und dort Ihr Fest feiern. Unter folgender Mail ist die Abteilung Liegenschaften erreichbar: liegenschaften@steinach.ch

Gebäudeversicherung Schadensmeldung

Grundstückgewinnsteuer

Handänderungssteuer

zur Raumreservation

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