Der Lebensraum Gartenhof ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil des Angebots für ältere Menschen in Steinach. Die heutige Organisation stellt den Gemeinderat jedoch vor eine zunehmend anspruchsvolle Aufgabe: Neben der politischen und strategischen Verantwortung trägt er auch die operative Verantwortung für einen komplexen Pflegebetrieb. Angesichts der stetig steigenden Anforderungen an Pflegequalität, Personalführung, Finanzierung, Regulierung und Betrieb ist der Gemeinderat überzeugt, dass diese operative Aufgabe künftig durch eine spezialisierte Betreiberin wahrgenommen werden soll.
Oase Service AG übernimmt den Betrieb
Ab dem 1. April 2027 soll die Oase Service AG den Lebensraum Gartenhof im Auftrag der Gemeinde führen. Die Gemeinde bleibt Eigentümerin der Liegenschaft und behält damit langfristig die Verantwortung für den Standort. Gleichzeitig bleiben wichtige öffentliche Interessen gesichert:
- Für die Bewohnenden bleibt Wesentliches bestehen: Die 64 bewilligten Pflegeplätze, die geschützte Demenzabteilung und die Pflege bis zum Lebensende sind vertraglich gesichert. Zudem geniessen Einwohnerinnen und Einwohner von Steinach bei der Aufnahme Priorität. Die Gemeinde behält über Leistungsvereinbarung, Heimreglement, Mietvertrag und ihre Aufsichtsfunktion wesentliche Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten.
- Auch für die Mitarbeitenden bestehen klare Regelungen. Sie werden per 1. April 2027 von der Oase Service AG übernommen. Das bisherige Dienstalter wird angerechnet und während zwölf Monaten besteht eine Besitzstandsgarantie unter anderem für Lohn, Ferienanspruch und Beschäftigungsgrad.
- Mit der neuen Betriebsform wird die Gemeinde finanziell und organisatorisch entlastet. Das operative Betriebsrisiko geht auf die Oase Service AG über. Gleichzeitig erhält die Gemeinde künftig einen vertraglich vereinbarten Mietzins von jährlich CHF 950’000, im ersten Betriebsjahr CHF 750’000. Mit diesem Mietertrag wird die Gemeinde in Zukunft in der Lage sein, sämtliche Kosten, wie Unterhalt, Abschreibungen und Finanzierung/Hypothekarzinsen nachhaltig und vollständig abzudecken. Die Gemeinde bleibt für die ihr vertraglich zugewiesenen Eigentümer- und Unterhaltspflichten verantwortlich.
Entlastung für Gemeinde und Gemeinderat
Die neue Organisation bedeutet auch eine klare Trennung zwischen dem Betrieb des Gartenhofs und der politischen Verantwortung der Gemeinde. Die Gemeinde bleibt Eigentümerin und Auftraggeberin und behält ihre gesetzlichen Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten. Gleichzeitig werden die mit dem operativen Betrieb verbundenen wirtschaftlichen und personellen Risiken künftig von der Betreiberin getragen.
In diesem Zusammenhang soll auch die Organisation des Gemeinderates auf die nächste Amtsdauer angepasst werden. Mit der Übertragung der operativen Verantwortung für den Gartenhof entfällt eine wesentliche Aufgabe des Gemeinderates. Deshalb soll der Gemeinderat ab der Amtsdauer 2029–2032 von heute sieben auf fünf Mitglieder verkleinert werden. Damit soll die Gemeindeführung an die veränderten Aufgaben und Verantwortlichkeiten angepasst werden.
Informationsanlass vor der Bürgerversammlung
Am Donnerstag, 1. Oktober 2026, um 19.30 Uhr findet ein öffentlicher Informationsabend statt. Dabei werden die geplante Betriebsübertragung, die vertraglichen Grundlagen sowie die organisatorischen Anpassungen erläutert, die neue Betreiberin vorgestellt und Fragen aus der Bevölkerung beantwortet.
Die abschliessende Beschlussfassung erfolgt an der ausserordentlichen Bürgerversammlung vom Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 20.00 Uhr. Der Gemeinderat beantragt der Bürgerschaft die Genehmigung von zwei Nachträgen zur Gemeindeordnung, wonach der Gartenhof kein eigenes Gemeindeunternehmen mehr ist, die Betriebseinrichtungen aus dem Verwaltungsvermögen entwidmet und veräussert werden und der Rat per 1.1.2029 auf fünf Mitglieder verkleinert wird.
