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Gemeinde

Amtsbericht 2021 online

2. März 2022

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Steinach sind zur ordentlichen Bürgerversammlung auf Dienstag, 29. März 2022 eingeladen. Bereits ab 19.30 Uhr spielt die Musikgesellschaft Steinach zum Auftakt. Die Versammlung beginnt um 20 Uhr. Grundlage der Verhandlungsgeschäfte bildet der Amtsbericht, der seit heute auf der Webseite der Gemeinde verfügbar ist. Zudem wird er bis 11. März 2022 in alle Haushalte zugestellt. Die Anhänge zu den Jahresrechnungen sind nicht mehr Teil des gedruckten Amtsberichtes und können hier heruntergeladen werden. 

Bürgerversammlung – Traktanden
1. Jahresrechnungen 2021 mit Antrag 1 der Geschäftsprüfungskommission
2. Budgets und Steuerplan 2022 mit Antrag 2 der Geschäftsprüfungskommission
3. Allgemeine Umfrage

Zum anschliessenden Apéro sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich eingeladen.

Versand und Auflage der Unterlagen
Der Amtsbericht 2021 wird am 11. März 2022 in alle Steinacher Haushalte zugestellt. Zusätzliche Exemplare können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden: T 071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Steinach wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nach dem Gesetz von der Stimmfähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Art. 31 Kantonsverfassung). Zuhörenden und Personen ohne Stimmausweis wird ein Platz auf der Galerie zugewiesen.

Stimmausweise
Die Stimmausweise werden gut zwei Wochen vor der Bürgerversammlung per Post zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bis Dienstag, 29. März 2022, 17.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.