2022 SIND SCHIESSPFLICHTIG:
Armeeangehörige, welche 2021 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2022 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Mitzunehmen sind: PISA-Aufforderung, Dienstbüchlein, Schiessbüchlein oder Leistungsausweis (grün), amtlicher Ausweis, die persönliche Dienstwaffe und den persönlichen Gehörschutz.
Weitere Info: www.sv-steinach.ch / SV Steinach Schiessplan 300m 2022 BU FS