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Auflage Änderung Gemeindestrassenplan

Die öffentliche Auflage des Gemeindestrassenplans endete am Dienstag, 24. Oktober 2023. Während der Auflagefrist erreichte den Gemeinderat eine Einsprache. Konkret wurde die Aufhebung des Fusswegs Nr. 504, Bachweg, auf den Grundstücken Nr. 241 und 242, Obersteinach, beantragt. Der Gemeinderat befasste sich an seiner letzten Sitzung mit der Einsprache und stellte fest, dass am besagten Wegstück von ca. 85 Metern Länge zwischen Rorschacher- und Schulstrasse (Bushalt Obersteinach Käserei) kein öffentliches Interesse mehr besteht. Der Weg wird auch praktisch nicht benutzt. Die Wegverbindungen bestehen via Schulstrasse oder auf der Ostseite der Steinach. Die Einsprache wurde durch den Rat gutgeheissen und die Änderung am Strassenplan wird erneut öffentlich aufgelegt (vgl. nebenstehendes Inserat).

Öffentliche Auflage – Änderung am Gemeindestrassenplan

Mit Entscheid vom 30. Oktober 2023 hat der Gemeinderat eine Änderung am revidierten Gemeindestrassenplan beschlossen:

  • Aufhebung Fussweg Nr. 504, Bachweg, Obersteinach

Die Änderung am Strassenplan liegt zusammen mit dem Gemeinderatsbeschluss gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) während 30 Tagen, d.h. vom Montag, 6. November bis Dienstag, 5. Dezember 2023 bei der Ratskanzlei Steinach, Gemeindehaus 2. Stock, Schulstrasse 5, Steinach, öffentlich auf.

Gegen den Aufhebungsbeschluss kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.