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Gemeinde

Betretungsverbot für die Steinach

15. Juli 2026

Aufgrund der aussergewöhnlich niedrigen Wasserstände und der hohen Wassertemperaturen sind die Fische und weitere Wasserlebewesen in vielen Fliessgewässern stark belastet. Besonders wichtige Rückzugsorte sind derzeit jene Bereiche, in denen das Wasser noch ausreichend tief, kühl und sauerstoffreich ist. Das Betreten solcher Gewässerabschnitte kann die Fische aufscheuchen und aus diesen Rückzugsorten verdrängen. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat deshalb für verschiedene Fliessgewässer ein Betretungsverbot erlassen. Davon betroffen ist auch die Steinach im Abschnitt von St.Gallen bis Steinach.

An den vor Ort gekennzeichneten Stellen ist es bis auf Widerruf verboten,

  • das Gewässer zu betreten oder zu befahren,
  • Tiere, insbesondere Hunde und Pferde, ins Gewässer zu führen,
  • zu fischen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Signalisation vor Ort zu beachten und die betroffenen Gewässerabschnitte zu meiden. Verstösse können mit einer Busse geahndet werden.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme.