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Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Am 22. September 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden mit Gemeindepräsident, Schulpräsidentin sowie je fünf Mitgliedern des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können bis Montag, 1. Juli 2024, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei Steinach eingereicht werden (Datum Poststempel genügt nicht). Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeinderatskanzlei gibt die entsprechenden Formulare ab (sind auch auf der Homepage aufgeschaltet).

2. Wahlgang
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 30. September 2024, 16.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Art. 20ter UAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.