Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Gemeinde Berg beschlossen, im Gebiet Haslen/Meierhof ein allgemeines Fahrverbot für motorisierten Verkehr auf den Naturstrassen 3. Klasse zu erlassen (Verkehrsanordnung Fahrverbot). In der Vergangenheit führten oft organisierte Quad-Touren durch das Gebiet, was nicht nur unnötige Immissionen, sondern auch Spuren an der Infrastruktur hinterliess. Selbstverständlich bleiben sämtliche Zubringer-Dienste gestattet, was auch bei den betroffenen Grundeigentümern und Anwohnenden zu positiven Reaktionen führte.