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Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum «Steinach»
Das Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) verpflichtet die Gemeinden im Kanton St.Gallen, die Gewässerräume bis spätestens September 2027 auszuscheiden. Dies entspricht der 10jährigen Übergangsfrist zur Anpassung der kommunalen Nutzungspläne ans kantonale Recht. Im Kanton St.Gallen werden die Gewässerräume als Sondernutzungsplan ausgeschieden.
Der Gewässerraum setzt sich zusammen aus den beidseitigen Uferbereichen und der Gerinnesohle. Das Ziel der Gewässerraumausscheidung ist gemäss Art. 36a Gewässerschutzgesetz (abgek. GschG, SR 814.20), dass die natürliche Funktion des Gewässers, der Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung gewährleistet sind.
Für die Steinach wurde in Anlehnung an das Sanierungsprojekt auf dem Abschnitt zwischen Hauptstrasse und Gallussteg der Gewässerraum erarbeitet. Der Gemeinderat eröffnet das Mitwirkungsverfahren gem. Art. 34 PBG von Montag, 24. Juni bis Freitag, 16. August 2024.
Die Bevölkerung ist eingeladen, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen, Einwendungen oder Anregungen einzureichen. Für Fragen zur Festlegung der Gewässerräume werden Grundeigentümergespräche angeboten. Folgende Zeitfenster stehen (nach Voranmeldung) zur Verfügung:
- Mittwoch, 3. Juli, 08 bis 12 Uhr
- Freitag, 5. Juli, 15 bis 18 Uhr
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung (Schulstrasse 5, Ratskanzlei, 2. Stock, Büro 23) während den Öffnungszeiten eingesehen werden und sind auch auf der Webseite steinach.ch (Aktuelles>Gewässerraum Steinach) aufgeschaltet.
Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum «Steinach»
Gemäss Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) wird die öffentliche Mitwirkung eröffnet zur Gewässerraumfestlegung Steinach (km 0.060-2.815).
Folgende Unterlagen liegen vom Montag, 24. Juni 2024 bis Freitag, 16. August 2024 bei der Gemeinderatskanzlei Steinach, Gemeindehaus 2. Stock, öffentlich auf oder können auf der Gemeinde-Webseite unter Aktuelles > Gewässerraum Steinach eingesehen werden:
Sondernutzungsplan Gewässerraum Steinach 1-5 (1:500)
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG
Planungsbericht SNP Gewässerraum Steinach nach Art. 47 RPV
Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen sind eingeladen, sich zur Festlegung der Gewässerräume entlang der Steinach zu äussern. Anliegen, Anträge und Stellungnahmen sind dem Gemeinderat Steinach bis Freitag, 16. August 2024 schriftlich oder per E-Mail einzureichen:
Gemeinderat Steinach
Schulstrasse 5
9323 Steinach
kanzlei@steinach.ch
Für ergänzende Auskünfte stehen folgende Zeitfenster (nach Voranmeldung unter 071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch) zur Verfügung: Mittwoch, 3.7.2024, 08-12 Uhr // Freitag, 5.7.2024, 15-18 Uhr
Der Gemeinderat dankt für die aktive Beteiligung am Planverfahren.