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Gemeinde

Friedhofkommission wird aufgehoben – Anpassung Friedhofreglement

7. August 2026

Nachdem der Gemeinderat beschlossen hatte, den Bestand und die Aufgaben der ständigen Kommissionen zu überprüfen, hat sich auch die Friedhofkommission Gedanken dazu in eigener Sache gemacht. Die Kommission beantragte bereits Anfang Jahr dem Rat die Auflösung durch gleichzeitige Anpassung des Friedhofreglements. Die bisherigen Aufgaben der Friedhofkommission können effizienter und zweckmässiger durch das Bestattungsamt wahrgenommen werden. Die Einbindung der Kirchgemeinden soll weiterhin gewährleistet bleiben, einerseits durch einen regelmässigen Informationsaustausch und andererseits jederzeit situativ, wenn es die Umstände erfordern. Ein Mitglied des Gemeinderats bleibt weiterhin politisch verantwortlich für den Bereich Friedhof.

Mit der Auflösung der Friedhofkommission und der Übertragung der Aufgaben an das Bestattungsamt soll eine schlanke, praxisnahe und effiziente Organisation des Friedhofwesens gewährleistet werden. Die entsprechenden Änderungen am Friedhofreglement hat der Gemeinderat am 1. Juni 2026 verabschiedet. Der I. Nachtrag zum Friedhofreglement vom 15. Januar 2024 untersteht dem fakultativen Referendum.

Referendumsvorlage
I. Nachtrag zum Friedhofreglement

Fakultatives Referendum – Gestützt auf Art. 1 des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen (sGS 458.1), Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und Art. 34 der Gemeindeordnung erliess der Gemeinderat Steinach am 1. Juni 2026 den I. Nachtrag zum Friedhofreglement. Dieser untersteht während 40 Tagen dem fakultativen Referendum:

Gegenstand: I. Nachtrag zum Friedhofreglement
Referendumsfrist: Montag, 10.08.2026 bis Freitag, 18.09.2026
Öffentliche Auflage: Gemeinderatskanzlei Steinach, Schulstrasse 5 (Büro 23)
Quorum: 200 gültige Unterschriften

Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist dem Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, einzureichen.