Im Steinach aktuell Nr. 6 vom 20. Mai 2022 informierte der Rat über die Festlegung des Gewässerraums im Bereich des Hafens, damit für die Zukunftsplanung des Hafengebäudes Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Gemäss Art. 34 des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; sGS 731.1) wurde für den Sondernutzungsplan Gewässerraum Hafen vom 20. Mai bis 14. Juni 2022 die öffentliche Mitwirkung durchgeführt.
Es gingen insgesamt zwei Mitwirkungsschreiben ein, welche der Gemeinderat teilweise in den Planerlass einfliessen liess. Die Strittmatter Partner AG hat nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens die finalen Planunterlagen ausgearbeitet, sodass der Gemeinderat Steinach an seiner letzten Sitzung darüber beschliessen konnte. Nun wird der Sondernutzungsplan öffentlich aufgelegt. Die Informationen zur öffentlichen Auflage finden Sie unter www.steinach.ch.