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Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum

Bis Ende 2026 müssen die Gewässerräume für sämtliche Fliessgewässer und Seen festgelegt werden. Für den Abschnitt Bergerbach (innerhalb Bauzone) und den Salbach zwischen Landquart- und Bleichestrasse wurden in den vergangenen Monaten die Gewässerräume erarbeitet. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens besteht Ende Oktober während eines Monats die Möglichkeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen.

Am Mittwoch, 25. Oktober 2023 um 16.30 Uhr findet vor Ort für Interessierte ein Informationsanlass statt. Alle direkt betroffenen Grundeigentümer erhielten eine persönliche Einladung. Treffpunkt ist vor der Einfahrt ARA Morgental.

Von Mittwoch, 25. Oktober bis Freitag, 24. November 2023 findet das Mitwirkungsverfahren statt und es besteht die Möglichkeit, zu den Unterlagen Stellung zu nehmen, Einwendungen und Anregungen einzureichen. Die Unterlagen können während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung (Schulstrasse 5, Ratskanzlei, 2. Stock, Büro 23) während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

​Öffentliche Mitwirkung – Festlegung Gewässerraum Bergerbach/Salbach im Baugebiet Morgental

Gemäss Art. 34 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) wird die öffentliche Mitwirkung eröffnet zur Gewässerraumfestlegung Salbach (km 0.481-0.725) und Bergerbach (km 0.00-0.272) sowie zur teilweisen Aufhebung der Baulinien aus dem Baulinienplan «Sanierung Bergerbach».

Folgende Unterlagen liegen vom Mittwoch, 25. Oktober 2023 bis Freitag, 24. November 2023 bei der Gemeinderatskanzlei Steinach, Gemeindehaus 2. Stock, öffentlich auf oder können auf der Gemeinde-Webseite unter Aktuelles > Gewässerraum Morgental eingesehen werden:

  • Sondernutzungsplan Salbach, Bergerbach 1:500
  • Aufhebung Baulinien(-teile) Baulinienplan «Sanierung Bergerbach»
  • Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG mit Baulinien
  • Planungsbericht Festlegung Gewässerraum / Aufhebung Baulinien(-teile)

Interessierte Privatpersonen, Parteien, Korporationen und Vereinigungen sind eingeladen, sich zur Festlegung der Gewässerräume im Baugebiet Morgental zu äussern. Anliegen, Anträge und Stellungnahmen sind dem Gemeinderat Steinach bis Freitag, 24. November 2023 schriftlich oder per E-Mail einzureichen:

Gemeinderat Steinach
Schulstrasse 5
9323 Steinach
kanzlei@steinach.ch

Für ergänzende Auskünfte kann ein Besprechungstermin mit dem Gemeindepräsidenten vereinbart werden (071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch).

Der Gemeinderat dankt für die aktive Beteiligung am Planverfahren.