Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung auf Antrag des Schulrates Änderungen am Reglement für die Schulleitung beschlossen. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Schulleitung und sind teils auch redaktioneller Natur. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Reglement im Sinne einer Totalrevision dem fakultativen Referendum zu unterstellen, dies gestützt auf Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes und Art. 13 ff der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Steinach. Das Referendum ist auf der Publikationsplattform inkl. dem Reglement einzusehen.
Gemeinde
Neues Schulleitungsreglement untersteht dem Referendum
23. September 2024