Notwendigkeit und Entstehung des Projekts
Seit der Bachverlegung im 19. Jahrhundert ist unser Dorf stark gewachsen. Die Steinach fliesst heute wieder unmittelbar durch das besiedelte Gebiet, weshalb Handlungsbedarf für das Projekt aus folgenden Gründen besteht:
- Der bestehende Hochwasserschutz für Menschen und Sachwerte ist derzeit ungenügend. Bei den letzten Hochwassern in den Jahren 2011 und 2018 entstanden Schäden in Millionenhöhe, obwohl beides keine Jahrhundertereignisse waren.
- Die Bach(Ufer-)verbauungen haben das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht, Reparaturen nehmen in den nächsten Jahren markant zu.
- Die bestehenden hohen Abstürze/Sperren sind für Fische und Kleinlebewesen unpassierbar und ökologisch mangelhaft. Sie sollen beseitigt werden. Ebenso soll eine standorttypische Ufervegetation entstehen, die das Bachbett zusätzlich beschattet.
Seit über 14 Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Steinach mit der Erneuerung des Hochwasserschutzes entlang der Steinach. Die Gemeinde hat seit 2011 in einem partizipativen Prozess zusammen mit einem interdisziplinären Planungsteam aus den Fachrichtungen Wasserbau, Brückenbau, Ökologie und Landschaftsarchitektur ein Sanierungsprojekt erarbeitet. Mit dem vorliegenden Projekt wird das künstlich veränderte Gewässer so weit wie nötig und sinnvoll in den naturnahen Zustand zurückgeführt und der Hochwasserschutz gewährleistet, wie es die geltenden Gewässerschutzbestimmungen vorschreiben.
Ersatz der bestehenden Brücken
Die Engstelle «SBB-Brücke» wird entschärft. In Absprache mit der SBB als Werkeigentümerin wird der Ersatz der Brücke im Rahmen des Bachsanierungsprojekts abgewickelt. Die neue Brücke weist eine Tragkonstruktion aus Beton auf und wird als Druckbrücke ausgebildet. Nachdem das Sanierungsprojekt rechtskräftig ist, wird die SBB das Brückenprojekt übernehmen und in enger Abstimmung mit dem Wasserbauprojekt die Realisierung durchführen. Die SBB beteiligt sich mit einem massgebenden Anteil an der Finanzierung der Brücke im Rahmen des vorzeitigen Substanzerhalts sowie der Risikominimierung durch das Hochwasserschutzprojekt. Parallel dazu wird der «benachbarte» Fuss- und Fahrradsteg neu erstellt.
Als zusätzlicher Projektbestandteil der Bachsanierung wird der ohnehin sanierungsbedürftige Gallussteg am bestehenden Ort mittels einer neuen Stahlkonstruktion für Fussgänger ersetzt. Auch die Aachbrücke muss infolge der notwendigen Einhaltung der hydraulischen Vorgaben auf höherem Niveau neu erstellt werden. Dies ermöglicht gleichzeitig einen ebenen Weg ohne die heutigen Treppen. Die Schuppisbrücke wird neu in Ortbeton erstellt und weist eine deutlich höhere Spannweite auf als heute. Die Brücke bleibt dem Langsamverkehr (Fussgänger, Velo) sowie der Landwirtschaft (Zubringer) vorbehalten.
Schwemmholz-Rückhalt und Ableitung von Geschiebe
Bei Hochwasserereignissen führt die Steinach nicht nur grosse Mengen an Geschiebe, sondern auch beträchtliche Schwemmholzmengen aus dem Steinachtobel mit sich. Bei Engstellen wie Brücken kann das Holz zu einer Verklausung führen und den Abflussquerschnitt blockieren. Der resultierende Aufstau kann zu Ausuferungen und somit zu Überschwemmungen des umliegenden Gebiets führen. Als Massnahme wurde deshalb ein Schwemmholzrechen geplant, der das Holz zu Beginn des Siedlungsgebiets (unterhalb Autobahn-Viadukt) zurückhalten soll. Wie andere Ereignisse gezeigt haben, ist Schwemmholz auch durch eine intensive Waldpflege nicht zu vermeiden. Denn bei massiven Unwettern wird mehrheitlich auch junges Holz, sprich gesunde Bäume, mobilisiert und mitgeschwemmt.
Die vorgesehene Verbreiterung der Steinach darf im Hochwasserfall nicht dazu führen, dass sich Geschiebe im Gerinne sukzessiv ablagert und als Folge davon Wasser ausufert. Die detaillierte numerische Geschiebemodellierung hat ergeben, dass das Geschiebe bei Hochwasser bis zur Mündung in den Bodensee transportiert wird. Eine Geschiebebewirtschaftung bachaufwärts des Siedlungsgebiets ist somit nicht erforderlich.
1 Wasserbau | CHF 21‘900‘000 |
2 SBB-Brücke | CHF 3‘100‘000 |
3 Gallussteg | CHF 200‘000 |
4 Aachbrücke | CHF 700‘000 |
5 Schuppisbrücke | CHF 800‘000 |
6 Fussgängersteg SBB | CHF 400‘000 |
7 Werkleitungen | CHF 500‘000 |
8 Landerwerb | CHF 1‘800‘000 |
9 Familiengärten-Ersatzareal | CHF 1‘400‘000 |
Gesamtkosten | CHF 30‘800‘000 |
Kostenteiler und Finanzierung
Der Gemeindehaushalt trägt jährlich die Kosten für Abschreibung und Verzinsung des benötigten Fremdkapitals. Diese Belastung beträgt zu Beginn max. CHF 360’000 und reduziert sich danach sukzessive. Nach 15 Jahren auf ca. CHF 200’000 und nach 45 Jahren noch auf CHF 18’000. Im Jahr 2023 betrug 1 Steuerprozent in Steinach CHF 77’000, weshalb rund 4,5 Steuerprozente für die Finanzierung des Aufwands erforderlich sind.
Vorteile der Verlegung Familiengärten
Weil zumindest ein Teil der Familiengärten dem Projekt weichen muss, haben sich die Politische Gemeinde und die Ortsgemeinde geeinigt, das ganze Areal Schuppis aufzulösen und der Landwirtschaft zurückzugeben. Im Gebiet Schöntal (zwischen Bleichestrasse und Schöntalstrasse, vis-a-vis ARA Morgental) soll eine Ersatzfläche für Familiengärten geschaffen wird. An diesem Standort sind für dieses Vorhaben allerdings Massnahmen zur Verbesserung der Bodenbeschaffenheit sowie gewisse Aufschüttungen unerlässlich. Glücklicherweise anerkennen Bund und Kanton die Massnahme als Teil des Sanierungsprojekts, weshalb die Kosten ebenfalls von Hochwasserschutzbeiträgen profitieren. Die Ortsgemeinde sieht in der Verlegung des gesamten Areals mehrfache Vorteile wie zum Beispiel die gelöste Problematik fehlender Parkplätze. Zudem ergeben sich durch die Räumung des alten Standorts landwirtschaftliche Ausgleichsflächen, die zur Kompensation wegfallender Fruchtfolgeflächen benötigt werden und für die Politische Gemeinde Entwicklungen an andern Standorten ermöglichen.
Weitere Projektunterlagen
Detaillierte Unterlagen (Bericht, Pläne, Kostenteiler etc.) zur Bachsanierung Steinach finden Sie auch auf unter diesem Link.