Revision der Rahmennutzungsplanung
Im Rahmen der bereits seit dem Jahr 2015 laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat Steinach die Rahmennutzungsplanung nach der ablehnenden Urnenabstimmung vom November 2021 überarbeitet und mit Beschluss vom 24. März 2025 neu festgesetzt. Seit der Referendumsabstimmung sind Ergebnisse der Vorprüfung durch das Bau- und Umweltdepartement St.Gallen sowie aufgrund zweier Mitwirkungsverfahren (Ende 2023 und Oktober 2024) in die Überarbeitung eingeflossen. Die Absender von Mitwirkungseingaben erhielten eine persönliche Antwort auf ihr Anliegen. Der Gemeinderat unterstellte den Zonenplan samt Baureglement einer zweiten öffentlichen Planauflage, die am 21. Mai 2025 endete.
Der Gemeinderat befasste sich am 7. Juli 2025 mit insgesamt vier Einsprachen, die während der öffentlichen Planauflage eingereicht wurden. Die Beurteilung der Eingaben führte zum Ergebnis, dass keine Änderungen mehr am Zonenplan oder Baureglement gemacht wurden. Die Einsprachen waren primär private Anliegen, weshalb der Rat bei der Abwägung der öffentlichen Interessen keinen Handlungsspielraum mehr sah.
Im Herbst 2025 wurden Zonenplan und Baureglement gestützt auf das Planungs- und Baugesetz sowie die Gemeindeordnung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Es wurde nicht ergriffen. Im Anschluss daran wurden die Pläne und Dokumente beim Kanton St.Gallen gestützt auf Art. 38 PBG zur Genehmigung eingereicht. Das Verfahren ist bis dato hängig. Nachdem die Genehmigung des Kantons vorliegt, wird den Einsprechern der Gesamtentscheid mit Ansetzung der Rekursfrist eröffnet. Sollte kein Rekurs erhoben werden, könnte die Invollzugsetzung (Art. 40 GeolV) erfolgen, andernfalls muss der Rechtsmittelentscheid durch den Kanton oder weitere Instanzen abgewartet werden.