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Friedhofskommission

Das Bestattungswesen ist Aufgabe der politischen Gemeinde. Innerhalb der Gemeindeverwaltung ist das Bestattungsamt zuständig. Der Gemeinderat Steinach führt die Oberaufsicht über das Bestattungs- und Friedhofswesen. Der Gemeinderat Steinach wählt eine Friedhofskommission, sowie deren Präsidenten/in. Sie besteht aus drei bis sieben Mitgliedern; wovon ein Mitglied dem Gemeinderat und je ein Mitglied der kath. und evang. Kirchgemeinde angehören muss. Das Mitglied des Gemeinderates präsidiert die Kommission.