Menü

Gemeinde

Strompreise 2026: Wegfall von Tarifzeiten

Strommasten
29. August 2025

Alle schweizerischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihre Strompreise für das Folgejahr bis Ende August zu publizieren. Die für das kommende Jahr geltenden Preise für Netz und Energie wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen der ElCom kalkuliert. Einen Strompreisvergleich finden Sie unter strompreis.elcom.admin.ch.

Allgemeine Informationen
Per 1. Januar 2026 vereinfacht die Elektrizitätsversorgung ihre Tarifstruktur, indem

  • die Tarifzeiten wegfallen und neu ein Einheitstarif für Energie und Netznutzung zur Anwendung gelangt. Damit sollen Anreize und Transparenz zu einer effizienten Energie- und Netznutzung geschaffen sowie die Lastspitzen infolge des Ausbaus von Photovoltaik und Elektromobilität verringert werden.
  • die Anzahl Bezügerkategorien verkleinert wird. Die Kategorie Haushalt wird bspw. in den Basistarif überführt, was auch den administrativen Aufwand reduziert. Zudem können die betroffenen Kundinnen und Kunden das Stromnetz künftig jederzeit in vollem Umfang zum gleichen Tarif nutzen.
  • für alle Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch > 50’000 Kilowattstunden ein Leistungstarif eingeführt wird.

Durch den Systemwechsel können die Stromkosten je nach Verbrauchsverhalten leicht ansteigen.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben nach Art. 17a StromVG und Art. 8 StromVV erfolgt die Anlastung der Messkosten ab dem Tarifjahr 2026 nicht mehr solidarisch über die Netzentgelte, sondern verursachergerecht je Messstelle.

Energiepreis

  • Die Marktpreise für Energie sind zwar leicht gesunken, gleichzeitig steigen jedoch die Kosten für Ausgleichsenergie und Herkunftsnachweise.
  • Zusätzlich bauen wir Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren ab und berücksichtigen zunehmend Strom aus erneuerbaren inländischen Quellen.
  • Da der Energieabsatz insgesamt sinkt, steigen die durchschnittlichen Gestehungskosten pro Kilowattstunde leicht an.
  • Die Vergütungspreise für Rücklieferungen sinken, was sich positiv auf die Preise der Grundversorgung auswirkt.

Der Gemeinderat hat auch die Vergütungsansätze für Steinacher Solarstrom angepasst. Es wird für den ins Netz der Elektrizitätsversorgung Steinach eingespeisten Strom ein Ansatz von neu 6 Rp./kWh bezahlt. Zusätzlich erhalten die Produzenten, welche ihren Herkunftsnachweis (HKN = ökologischer Mehrwert) ebenfalls der EV Steinach liefern, einen unveränderten Zuschlag von
1 Rp./kWh.

Netznutzungspreis
Der Netznutzungspreis deckt die Aufwendungen für den Betrieb, Unterhalt und Ausbau unseres Stromverteilnetzes. Betriebs- und Verwaltungskosten stehen mit Zunahme der Regulierungen, notwendigen Investitionen für den sicheren Netzbetrieb und -ausbau sowie IT-Infrastruktur und -Sicherheit unter Druck.

Zusätzlich enthalten die Netztarife auch gesetzlich vorgegebene Abgaben für Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid sowie Kosten für die Stromreserve, welche jährlich durch Swissgrid festgelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter swissgrid.ch.

Weitere Faktoren
Seit 2024 müssen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten für die Kosten der Stromreserven des Bundes aufkommen. Die Stromreserve stellt sicher, dass in ausserordentlichen Situationen zusätzliche Energie verfügbar ist. Die entsprechenden Kosten werden vom Bundesamt für Energie (BFE) und Swissgrid jährlich festgelegt und sind für alle Endkunden verpflichtend. Die Kosten für die Stromkonsumentinnen und -konsumenten steigen im Vergleich zum Vorjahr und belaufen sich neu auf 0.41 Rp/kWh (bisher 0.23 Rp/kWh).

Ab 2026 erhebt Swissgrid einen neuen Tarif namens «Zuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz», um zusätzliche Kosten zu decken, die nicht direkt von Swissgrid verursacht wurden, aber über das Übertragungsnetz abgerechnet werden. Dazu gehören die Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen, die Swissgrid gemäss Stromversorgungsgesetz seit 2025 übernehmen muss. Zudem enthält der Tarif die vom Parlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie, welche die steigenden Strompreise abfedern und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen sichern sollen. Der Zuschlag von 0.05 Rp./kWh wird solidarisch auf alle Stromverbraucher umgelegt und über die Stromrechnung finanziert; der neue Zuschlag belastet einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt insgesamt mit rund 2 Franken pro Jahr.

Detaillierte Angaben zu den Strompreisen finden Sie hier.