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Gemeinde

Amtsbericht 2025 online

6. März 2026

Der Gemeinderat lädt die stimmberechtigten Steinacherinnen und Steinacher ein, am Mittwoch, 25. März 2026 um 20 Uhr an der ordentlichen Bürgerversammlung im Gemeindesaal teilzunehmen. Türöffnung ist um 19.30 Uhr. Im Anschluss an die Behandlung der folgenden Geschäfte sind alle Teilnehmenden herzlich zu einem Apéro eingeladen:

  1. Jahresrechnungen 2025
  2. Budgets 2026
  3. Gutachten Einführung Unterflurbehälter (UFB)
  4. Gutachten Sanierung Allwetterplatz mit Laufbahn
  5. Allgemeine Umfrage

Detaillierte Angaben zu den Jahresrechnungen 2025 und zu den Budgets 2026 können dem Amtsbericht 2025 entnommen werden.

Versand und Auflage der Unterlagen
Der Amtsbericht 2025 wurde bis Freitag 6. März 2026 in alle Steinacher Haushalte zugestellt. Zusätzliche Exemplare oder Details zu den Jahresrechnungen können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden: T 071 447 23 60 oder kanzlei@steinach.ch.

Stimmberechtigung
An der ordentlichen Bürgerversammlung sind alle in der Gemeinde Steinach wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nach dem Gesetz von der Stimmfähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Art. 31 Kantonsverfassung) stimmberechtigt. Zuhörenden und Personen ohne Stimmausweis wird ein Platz auf der Galerie zugewiesen.

Stimmausweise
Die Stimmausweise werden gut zwei Wochen vor der Bürgerversammlung per Post zugestellt. Fehlende Stimmausweise können bis Mittwoch, 25. März 2026, 17.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.