Menü

Gemeinde

Einreichefrist Steuererklärung 2024

21. März 2025

Haben Sie Ihre Steuererklärung 2024 bis jetzt noch nicht eingereicht und auch noch keine Fristverlängerung beantragt? Dann denken Sie daran, dass am 31. März 2025 die Einreichefrist für alle unselbständigen Erwerbstätigen abläuft. Die Einreichefrist aller selbständigen Erwerbstätigen läuft noch bis am 31. Mai 2025.

Falls Sie die Steuererklärung bis zu diesen Daten nicht einreichen können, besteht die Möglichkeit, unter steuern.sg.ch eine Fristverlängerung zu beantragen. Hierfür benötigen Sie nur Ihre Registernummer und Ihr Geburtsdatum.

Eine zweite Möglichkeit zur Fristverlängerung besteht mit dem aufgedruckten QR-Code auf Ihrer persönlichen Steuererklärung. Scannen Sie diesen bequem mit Ihrem Smartphone und verlängern Sie die Frist mit einem Klick.

Natürlich können Sie auch telefonisch beim Steueramt unter 071 447 23 30 oder per E-Mail an steueramt@steinach.ch Ihre Einreichefrist verlängern.