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Festlegung Gewässerraum Bergerbach/Salbach

Ende Oktober 2023 führte der Gemeinderat einen Informationsanlass zur Festlegung des Gewässerraums entlang von Salbach/Bergerbach im Gebiet Morgental durch. Das anschliessende Mitwirkungsverfahren wurde nicht benützt. Nachdem der Stadtrat Arbon für das auf Thurgauer Kantonsgebiet liegende Ufer die Gewässerraum-Ausscheidung beschlossen und für die koordinierte Planauflage freigegeben hat, fällte auch der Gemeinderat Steinach einen abschliessenden Genehmigungsbeschluss am 16. September 2024. Der vom Rat erlassene Sondernutzungsplan wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt (vgl. nachfolgende Publikation). Die betroffenen Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Sondernutzungsplan Salbach/Bergerbach mit Aufhebung Baulinien(-teile) sowie Festlegung Gewässerraum

Der Gemeinderat Steinach hat gestützt auf Art. 29 Abs. 1 lit. b Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (sGS 731.1, abgekürzt PBG) sowie Art. 36a des Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20, abgekürzt GSchG) am 16. September 2024 folgenden Plan erlassen:

Sondernutzungsplan Salbach (km 0.481 – 0.725) / Bergerbach (km 0.00 – 0.272) mit Aufhebung Baulinien(-teile) von Baulinienplan «Sanierung Bergerbach» und Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG – Baulinien

Auflagefrist: Montag, 21. Oktober 2024 bis Dienstag, 19. November 2024

Auflageort: Gemeindehaus Steinach, Ratskanzlei (2. Stock, Büro 23)

Rechtsmittel: Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass des Sondernutzungsplans beim Gemeinderat Steinach, Schulstrasse 5, 9323 Steinach, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.