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Gemeinde

Gemeinderat prüft externe Betriebsführung

27. Februar 2026

Bereits im Herbst und Winter 2024/25 hatte sich der Gemeinderat darüber ausgetauscht, inwieweit die aktuelle Betriebsorganisation des Steinacher Pflegeheims Lebensraum Gartenhof noch den zukünftigen Bedürfnissen entspricht. Im Raum stand auch die Frage, ob die Übergabe des Betriebes an einen professionellen externen Betreiber langfristig Vorteile bringen könnte. Der Rat stellte fest, dass aufgrund der inzwischen erfolgten Stabilisierung des Betriebs diese Fragen nun konkret und umfassend angegangen und geklärt werden sollten.

Im Rahmen der letzten Bürgerversammlung im März 2025 orientierte der Gemeinderat über die vergangene wie auch geplante zukünftige Entwicklung des Gemeindeunternehmens. Er orientierte die Bürgerschaft auch über seine Absicht, die aktuelle Betriebsstruktur kritisch zu hinterfragen und eine Neuausrichtung mit allen denkbaren Varianten konkret zu prüfen.

Im August 2025 wurde mit Guido Bartelt ein externer, branchenerfahrener Fachspezialist beauftragt, den Gemeinderat bei der Prüfung, Entscheidungsfindung und allfälliger Umsetzung begleitend zu unterstützen.

Anlässlich einer Klausurtagung des Gemeinderates im Oktober 2025 orientierte Guido Bartelt über seine Erkenntnisse und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem aktuellen Betrieb und einer möglichen Neuausrichtung. Dabei wurde bewusst die ganze Breite der Möglichkeiten detailliert analysiert und besprochen:

  • Unverändert, Gemeinde mit einem Beirat
  • Bildung selbständige Rechtseinheit als Trägerschaft, z.B. Stiftung oder gemeinnützige AG
  • Externer Betreiber, Liegenschaft bleibt im Eigentum der Gemeinde

Der Gemeinderat kam nach gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile zur klaren Auffassung, dass eine zukünftig externe Betriebsführung die optimale Organisationsform für den Lebensraum Gartenhof darstellt. Die Liegenschaft soll im Eigentum der Gemeinde bleiben. Für die Gemeinde wichtige Aspekte können im Mietvertrag und in einer Leistungsvereinbarung geregelt werden. Auf diese Art kann auch die aktuell hohe Pflegequalität zu marktgerechten Tarifen weiterhin gewährleistet werden. Das finanzielle Risiko wird auf den neuen Betreiber übertragen.

Der Entscheid des Gemeinderates stützt sich auf folgende Überlegungen und Argumente:

  • Die Probleme der heutigen Organisationsform bestehen darin, dass der Gemeinderat selbst oberstes Führungsorgan mit Kostenverantwortung ist. Milizbehörden verfügen aber oft nicht über die nötige fachliche Kompetenz in den Bereichen Pflege, Betriebswirtschaft, Personalführung oder Gesundheitsregulierung. Wichtige Entscheide können im öffentlich-rechtlichen Kontext verzögert werden oder qualitativ hinter professionellen Standards zurückbleiben. Politische Prioritäten könnten betriebsrelevante Entscheidungen überlagern. Milizbehörden greifen mitunter in operative Fragen ein, obwohl diese der professionellen Geschäftsleitung vorbehalten sein sollten.
  • Pflegeheime gehören zu den anspruchsvollsten kommunalen Betrieben: 24/7-Betrieb, hohe Regulierungsdichte, akuter Fachkräftemangel etc. Sie stehen vermehrt im Wettbewerb mit anderen Pflegeheimen und sind nicht wie Verwaltungsbetriebe, sondern zunehmend wie wirtschaftlich orientierte Unternehmungen zu führen. Die Herausforderung ist hoch, einen hohen Pflegestandard anzubieten und gleichzeitig eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen. Je nach Situation können schnell höhere Defizite entstehen, welche dann aus dem Steuerhaushalt zu decken sind, was insbesondere in den kommenden Jahren angesichts der finanziell angespannten Lage auch durch die Bevölkerung für problematisch erachtet wird. Ein einzelnes kommunales Heim agiert im Markt allein und verursacht meist höhere Pro-Kopf-Kosten, weil zentrale Dienste und entsprechende Synergien fehlen. Der Know-how-Austausch ist weniger strukturiert als in Unternehmensgruppen oder grossen Nonprofit-Organisationen.
  • Zurzeit bestehen mit dem aktuellen Beirat und Leitungsteam Ruhe und Stabilität im Betrieb Gartenhof, sodass aus einer guten Ausgangslage heraus agiert werden kann, ohne dass ein Druck oder eine Abhängigkeit zur Veränderung besteht.

Schliesslich überzeugten den Rat die Argumente für die Übertragung an eine externe Betreiberin. Die Gemeinde kann finanzielle Risiken (Defizite, Instandhaltungslasten, Regulierungskosten) teilweise oder vollständig übertragen. Durch vertraglich gesicherte Mindestleistungen wird die Versorgungssicherheit der Bevölkerung geschützt. Der Gemeinderat und die Verwaltung können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Die Gemeinde bleibt aber aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin in der Aufsichtsfunktion. Zudem agiert sie als Vertragspartnerin in Bezug auf Leistungen und Miete.

Das letzte Wort haben die Steinacher Bürgerinnen und Bürger
Für die rechtsgültige Umsetzung muss der angepassten Gemeindeordnung anlässlich einer Bürgerversammlung zugestimmt werden. Somit werden die Steinacher Bürgerinnen und Bürger in jedem Fall darüber zu entscheiden haben, ob die Übertragung an eine externe Betreiberin gewünscht wird oder nicht.

Aktuell definiert der Gemeinderat die detaillierten Auswahlkriterien und klärt rechtliche Fragen. Die Arbeiten für die Auswahl eines geeigneten Anbieters starten im April 2026. Der Gemeinderat verfolgt das Ziel, im Herbst 2026 eine ausserordentliche Bürgerversammlung durchzuführen, um der Bürgerschaft die angepasste Gemeindeordnung zur Abstimmung vorzulegen. Der Gemeinderat ist der festen Überzeugung, dass die geplante Neuausrichtung die Versorgungssicherheit nachhaltig und langfristig gewährleistet, die aktuell gute Aufenthalts- und Pflegequalität sicherstellt und gleichzeitig die finanziellen Risiken substanziell senkt. Er wird die Bevölkerung über die nächsten Schritte zeitnah orientieren.